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JuraForum.deUrteileSchlagwörterOortsübliche 

ortsübliche

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 289/08 vom 06.04.2009

Will eine Gemeinde durch einfachen Bebauungsplan praktisch gemeindeweit die Zulassung von Tierhaltungsanlagen steuern, setzt eine zur Sicherung dieser Planung eingesetzte Veränderungssperre jedenfalls voraus, dass schon bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets für die Ansiedlung solcher Anlagen ins Auge gefasst sind.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 94/01 vom 21.11.2003

1. Der Bebauungsplan wird für unwirksam erklärt, wenn Verfahrensfehler vorliegen, die nach § 215a BauGB heilbar sind. Einer Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zur Heilung der Fehler bedarf es nicht.

2. Der Bebauungsplan ist unwirksam, wenn die Satzung oder die Genehmigung nicht in der Weise bekannt gemacht worden ist, welche das Ortsrecht vorsieht.

3. Befangen i. S. des § 31 GO LSA ist, wer im Plangebiet Eigentümer eines Grundstücks ist und sich an der Beschlussfassung über den Plan beteiligt.

4. Die Jahresfrist für die Geltend-Machung dieses Fehlers beginnt nicht bereits mit der Beschluss-fassung zu laufen, weil für die Veröffentlichung des Bebauungsplans die Bekanntmachung allein der Genehmigung genügt, sondern erst mit der Bekanntmachung der Genehmigung, welche die Satzung über den Bebauungsplan in Kraft setzt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 235/03 vom 17.11.2003

1.Legt ein Betroffener im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung seine konkrete Belastung nicht hinreichend dar, so ist er im weiteren Verfahren mit Einwänden ausgeschlossen.

2.Klagen Beteiligte gegen die erteilte Genehmigung nach Immissionsschutzrecht und sind sie zugleich Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan über das Gelände, auf dem die Anlage errichtet und betrieben werden soll, so ist das Normenkontrollverfahren für die Entscheidung über das Immissionsschutzverfahren nicht vorgreiflich, wenn die Betroffenen mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 417/00 vom 13.01.2003

1. Eine Satzung kann - sofern sie "ortsüblich" bekanntgemacht worden ist - auch dann wirksam sein, wenn die Hauptsatzung, welche eine bestimmte Verkündungsform vorschreibt, nichtig ist.

2. Sachsen-anhaltisches Landesrecht schreibt nicht vor, dass die Hauptsatzung Verkündungsvor-schriften enthalten muss.

Auch das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes fordert dies nicht.

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