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Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 122/08 vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, BbgGO
Stichwort:Ortsrecht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 122/08



LAG-MUENCHEN – Beschluss, 11 TaBV 114/08 vom 08.07.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Ausstrahlung eines inländischen Betriebs
Stichwort:Ortsrecht
Leitsatz:Gegenstand der Auseinandersetzung ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten von Deutschland aus operierenden Einrichtung zur internationalen kulturellen Zusammenarbeit bezüglich Mitarbeitern, die ausschließlich für einen befristeten Auslandseinsatz beschäftigt werden und organisatorisch einem der vom Arbeitgeber im Ausland unterhaltenen Kulturinstitute zugewiesen sind. Mit der vorliegenden Entscheidung wird für den konkreten Fall der für die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Inlandsbezug verneint, weil die Mitarbeiter ausschließlich für den Auslandseinsatz beschäftigt werden, weil individualrechtlich keine Rückrufmöglichkeit nach Deutschland vorbehalten ist und weil die Mitarbeiter dem Weisungsrecht des jeweiligen Institutsleiters unterworfen sind. Die Tatsache, dass die Gesamteinsatzplanung der betroffenen Mitarbeiter vom Arbeitgeber in Deutschland unter der Federführung des auswärtigen Amts konzipiert wird und dass den Mitarbeitern in Deutschland Fortbildungsmaßnahmen zuteil werden, fiel demgegenüber bei der Bewertung nicht ins Gewicht.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 11 TaBV 114/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 K 462/08 vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:LSA-GO, VwGO
Schlagworte:Anhörung, Antragsbefugnis, Bürger, Gebietsänderungsvertrag, Normenkontrolle, Organisationsakt, Rechtsvorschrift
Stichwort:Ortsrecht
Leitsatz:1. Ein Gebietsänderungsvertrag stellt im Zusammenwirken mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Organisationsakt dar, der bewirkt, dass die von den Gemeinden vereinbarte Gebietsänderung mit konstitutiver Wirkung festgestellt und die Auflösung der eingemeindeten sowie die Existenz der neu gebildeten Gemeinde begründet wird. Er trifft als solcher grundsätzlich keine Regelungen mit rechtlicher Außenwirkung über Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Gemeinden und den Bürgern.

2. Weder aus der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt oder dem Kommunalwahlgesetz noch aus dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich subjektive Rechte der einzelnen Bürger, die im Rahmen einer Gemeindegebietsreform, insbesondere der Eingemeindung und Neubildung von Gemeinden, und bei der Entscheidung über Aufgaben und Befugnisse der neu gebildeten Gemeinde zu beachten wären.

3. Unmittelbar betroffen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA und damit anhörungspflichtig sind nur die Bürger, die eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit erfahren, d. h. bei einer Eingemeindung sind nur die Bürger der einzugliedernden Gemeinde anzuhören, da diese nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages aufgelöst wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 K 462/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 122/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Aushang, Bekanntmachung, Veränderungssperre
Stichwort:Ortsrecht
Leitsatz:Sieht die Hauptsatzung vor, dass der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch Aushang bekannt zu machen ist und die Aushangfrist 14 Tage beträgt, darf die Satzung über die Veränderungssperre nicht vor Ablauf dieser Aushangfrist bekannt gemacht werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 122/08


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