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Ortslage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 354/06 vom 13.10.2008

Rechtsgebiete:BauGB, LSA-StrG
Schlagworte:Ortslage, geschlossene, Straßenreinigungsgebühr
Stichwort:Ortslage
Leitsatz:Der Begriff der geschlossenen Ortslage, der in § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 StrG LSA definiert ist, ist aus straßenrechtlicher und nicht bauplanungsrechtlicher Sicht zu beurteilen; insbesondere ist es angesichts der unterschiedlichen Gesetzeszwecke verfehlt, den straßenrechtlichen Begriff "geschlossene Ortslage" in enger Anlehnung an § 34 BauGB auszulegen.

Die richtige Betrachtungsweise muss von der Straße her ansetzen und die sich in der Nähe befindliche Bebauung in den Blick nehmen; dabei ist ein weitläufiger Betrachtungsrahmen zugrunde zu legen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 354/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 373/05 vom 29.10.2007

Rechtsgebiete:NStrG
Schlagworte:Ortslage, Ortslage, geschlossen, Straßenreinigungsgebühr, Straßenreinigungsgebühren, Straßenreinigungssatzung
Stichwort:Ortslage
Leitsatz:Zum Begriff der geschlossenen Ortslage bei der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 373/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 C 10539/06.OVG vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:POG, GG
Schlagworte:abstrakte Gefahr, Anleinzwang, Bebauung, bebaute Ortslage, Bestimmtheit, Bestimmtsheitsgrundsatz, Diensthund, Fläche, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenabwehrverordnung, Gleichheitsgebot, Gleichheitssatz, Hund, Hundeführer, Laufstrecke, Lebenserfahrung, Leine, Leinenzwang, Normenkontrolle, Ortslage, Polizeirecht, Rechtsverordnung, Sich-Nähern, Sichtbar-Werden, Tier, Tiergefahr, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verordnung, Walkingstrecke, Wanderweg, Weg, Wegstrecke, Zumutbarkeit, Zwang,
Stichwort:Ortslage
Leitsatz:Eine Gefahrenabwehrverordnung, die den Anleinzwang für Hunde "innerhalb bebauter Ortlagen" vorschreibt, ist inhaltlich hinreichend bestimmt.

Der Anleinzwang außerhalb bebauter Ortslagen bei "nicht einsehbaren Flächen" ist regelmäßig unverhältnismäßig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 C 10539/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10100/03.OVG vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:GG, WHG, LWG, BauGB, VwGO
Schlagworte:Rechtsverordnung, Verordnung, Überschwemmung, Überschwemmungsgebiet, Hochwasser, Hochwasserschutz, Feststellung, Bemessungshochwasser, Planung, Planungscharakter, planerische Entscheidung, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Anhörung, Bürgeranhörung, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung, Flächennutzungsplan, Anpassung, Anpassungspflicht, Ortslage, Ortsteil, bebaute Ortslage, bebauter Ortsteil, Innenbereich, Baugebiet, Bebauungsplan, Bebauungsplangebiet, Eigentum, Grundeigentum, Inhalt, Inhalts- und Schrankenbestimmung, Inhaltsbestimmung, Enteignung, Ausnahme, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Behörde, Gemeinde, Ortsgemeinde
Stichwort:Ortslage
Leitsatz:1. Bereiche, die bauplanungsrechtlich nach § 30 oder § 34 BauGB zu beurteilen sind, können grundsätzlich in eine Verordnung zur Feststellung eines Überschwemmungsgebiets einbezogen werden.

2. Die Regelungen einer Verordnung zur Feststellung eines Über-schwemmungsgebiets bestimmen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10100/03.OVG


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