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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 368/02 vom 01.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erbeinsetzung, Widerruf, Testamentsvollstreckung, Testamentsvollstreckung, Widerruf, späteres Testament
Stichwort:Ortsgericht
Leitsatz:Wenn der Erblasser in einem früheren Testament zahlreiche Anordnungen getroffen , mehrere Personen als Miterben eingesetzt und zur Abwicklung einen testamentsvollstrecker ernannt hat, so kann ein späteres Testament, in dem der Erblasser lediglich seine künftige Ehefrau zur Alleinerbin bestimmt, auch den Widerruf der Testamentsvollstreckung bedeuten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 368/02



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 386/02 vom 01.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:gemeinschaftliches Testament, Alleinerbe, Wiederverheiratungsklausel, gemeinschaftliches Testament, Vollerbe, Vorerbe
Stichwort:Ortsgericht
Leitsatz:Haben sich Eheleute in einem gemeinsamen Testament zu alleinigen und ausschließlichen Erben mit der Maßgabe eingesetzt, dass der Überlebende über den Nachlass des Erstversterbenden völlig frei und uneingeschränkt verfügen kann und haben sie gleichzeitig bestimmt, dass im Falle der Wiederverheiratung das Erbrecht des überlebenden Ehegatten rückwirkend zum Tode des Erstversterbenden in Wegfall kommen und die gesetzliche Erbfolge eintreten soll, so muss das Nachlassgericht prüfen, ob neben der Vollerbschaft auch eine aufschiebend bedingte Vorerbschaft gewollt gewesen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 386/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 316/01 vom 31.10.2002

Rechtsgebiete:GBO, ZPO
Stichwort:Ortsgericht
Leitsatz:Für den Unrichtigkeitsnachweis hinsichtlich des Mitgliederbestandes einer BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter als gesamthänderische Grundstückseigentümer eingetragen sind, nach Kündigung eines Gesellschafters und Fortsetzung durch die übrigen Gesellschafter ist grundsätzlich die Vorlage des Gesellschaftsvertrages in der Form des § 29 GBO erforderlich. Im Fall einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, dass bei Kündigung eines Gesellschafters die übrigen Gesellschafter zur Fortsetzung berechtigt sein sollen, braucht der ausscheidende Gesellschafter nicht an dem Fortsetzungsbeschluss beteiligt zu werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 316/01

BGH – Beschluss, 2 StR 149/01 vom 02.05.2001

Rechtsgebiete:StPO, BZRG, StGB
Stichwort:Ortsgericht
Volltext: BGH - Beschluss, 2 StR 149/01


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