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Ort der Leistung eines als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig werdenden Steuerberaters bei Wohnsitz der Erben im Drittland

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BFH – Urteil, V R 62/05 vom 03.04.2008

Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Ort der Leistung eines als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig werdenden Steuerberaters bei Wohnsitz der Erben im Drittland - Ermittlung und Unterrichtung des Erben - "Ähnliche Leistungen" i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG 1993
Stichwort:Ort der Leistung eines als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig werdenden Steuerberaters bei Wohnsitz der Erben im Drittland
Leitsatz:Ein Steuerberater, der als Testamentsvollstrecker und als Nachlasspfleger tätig wird, führt diese Leistungen auch dann im Inland aus, wenn die Erben im Drittlandsgebiet wohnen.
Volltext: BFH - Urteil, V R 62/05




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