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Original Patienten-Aufklärungsbögen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 89/04 vom 31.03.2005

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Original Patienten-Aufklärungsbögen
Stichwort:Original Patienten-Aufklärungsbögen
Leitsatz:1. Scheidet ein Unternehmer aus dem langjährig von ihm geprägten und geführten Geschäftsbetrieb aus, der in der Vergangenheit auch seinen Namen in der Firma getragen hat, ist es ihm wettbewerbsrechtlich nicht zu verwehren, auch zukünftig gleichartige Produkte unter Bezugnahme auf seinen bürgerlichen Namen anzubieten.

2. Es stellt sich aber jedenfalls im Bereich solcher Dienstleistungen, die ein gesteigertes Vertrauen in Anspruch nehmen oder besondere Erfahrungen voraussetzen, als irreführend und wettbewerbsrechtlich unzulässig, dar, wenn die nach der Trennung vertriebenen Produkte mit dem Prädikat "Original" und dem Namenszusatz versehen werden, obwohl die gleichartigen Gegenstände in dem vormals betriebenen Unternehmen nicht von dem Namensträger selbst erstellt bzw. geprägt worden sind (hier: "Original Patienten-Aufklärungsbögen Dr. med. S.").

3. Der Begriff "Original" besagt in der Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrskreise nicht nur, dass eine Ware oder Dienstleistung von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Unternehmen herrührt. Vielmehr ist mit diesem Begriff in der Regel zugleich das Verständnis verbunden, es gebe neben dem authentischen Produkt noch ein weiteres, das zwar dafür gehalten wird, diesen Erfordernissen aber nicht in jeder Hinsicht entsprechen kann.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 89/04




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