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Originäre gewerbliche Tätigkeit einer GbR

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BFH – Urteil, IV R 80/05 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, GewStG
Schlagworte:Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft, Einkünfteerzielungsabsicht, Originäre gewerbliche Tätigkeit einer GbR, Zulässigkeit einer Klage bei auf 0 Euro festgesetzten Steuermessbeträgen
Stichwort:Originäre gewerbliche Tätigkeit einer GbR
Leitsatz:Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit setzt auch bei Prüfung der gewerblichen Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns (einer Betriebsvermögensmehrung) einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus. Hieran fehlt es, wenn in der Zeit, in der die rechtsformabhängigen Merkmale der gewerblichen Prägung erfüllt sind, lediglich Vorlaufverluste erzielt werden.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 80/05




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