JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > Organvertreter
| Rechtsgebiete: | ArbGG, SpkG |
| Schlagworte: | Rechtsweg |
| Stichwort: | Organvertreter |
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen in einem Verfahren, in dem ein ehemaliges nunmehr im Ruhestand befindliches Mitglied des Vorstands einer Sparkasse auf der Grundlage seines Dienstvertrags Aufwendungsersatz nach Beihilfevorschriften für seine erkrankte Ehefrau begehrt. Die Zulässigkeit wird verneint, weil der Kläger kraft Gesetzes die Stellung eines Organs hatte. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 11 Ta 137/09 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG |
| Stichwort: | Organvertreter |
| Leitsatz: | 1. Dient ein vom gewählten Betriebsrat initiiertes arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren der Klärung der Frage, ob für eine karitative Einrichtung auch nach Beitritt des Arbeitgebers zum Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche weiterhin das BetrVG Anwendung findet, ist an diesem Verfahren eine nach kirchlichem Recht gewählte, parallel agierende Mitarbeitervertretung nicht im Sinne von § 83 Abs. 3 ArbGG beteiligt. 2. Zu den Anforderungen, die nach § 118 Abs. 2 BetrVG an die Einflussnahmemöglichkeiten einer Kirche auf die religiöse Tätigkeit einer karitativen Einrichtung zu stellen sind, damit diese den Charakter einer kirchlichen Einrichtung gewinnt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 8 TaBV 76/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Organvertreter |
| Leitsatz: | 1. Eine evidente arglistige Täuschung über die vom Anlagevermittler im so genannten Besuchsbericht versprochene Mietpoolausschüttung liegt vor, wenn der Mietpool nach der Mietpoolvereinbarung den angegebenen Betrag unter Einschluss der nicht auf die Mieter umlagefähigen Verwaltungskosten selbst erwirtschaften muss und schon auf Grund einer einfachen Rechenoperation festgestellt werden kann, dass der vorgenommene Abschlag für die Bewirtschaftungskosten des Mietpools von der prognostizierten Rohmiete allein durch die nicht umlagefähigen Verwaltungskosten verbraucht wird, sodass die weiteren mietpoolrelevante Kosten in keinem Fall mehr gedeckt werden können. 2. Bei der Schadensberechnung sind die von dem Anleger erlangten Steuervorteile schadensmindernd in Abzug zu bringen, weil eine Grundlage für eine tatsächliche Vermutung dahin, dass sich frühere Steuervorteile und spätere Steuernachteile (bei Zufluss der Ersatzleistung) auch nur annähernd entsprechen, nicht besteht. 3. Die subjektiven Voraussetzungen für den Beginn der Verjährung gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegen im Falle einer Aufklärungshaftung aus Wissensvorsprungs wegen arglistiger Täuschung der Verkäuferseite erst vor, wenn der geschädigte Anleger nicht nur die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft arglistig getäuscht worden war, sondern auch zusätzlich noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung des in Anspruch genommenen Finanzierungsinstituts zuließen. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 17 U 197/08 | |
| Rechtsgebiete: | UKG, UniKlinG Hessen, BGB, UmwG, GG, Richtlinie RL 2001/23/EG |
| Schlagworte: | Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts |
| Stichwort: | Organvertreter |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 660/07 | |
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