JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > Organklage
| Rechtsgebiete: | HGO |
| Schlagworte: | Angabe der Unterschriftsdaten, Bürgerbegehren, Erledigung, inhaltliche Änderung, kassatorisch, missbräuchliches Verhalten, Rückabwicklung, Rückwirkung, Teilbarkeit, Wahlberechtigung, Zeitraum |
| Stichwort: | Organklage |
| Leitsatz: | 1. Ein aufgrund eines kassatorischen Bürgerbegehrens erfolgreich durchgeführter Bürgerentscheid kann den angegriffenen Beschluss der Gemeindevertretung grundsätzlich nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft beseitigen. 2. Für die Annahme eines missbräuchlichen, zur Rückabwicklung verpflichtenden Verhaltens gemeindlicher Organe durch Ausführung eines mit einem kassatorischen Bürgerbegehren angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung sind hohe Anforderungen zu stellen. 3. Die Streichung eines gegenstandslos gewordenen Teils der zur Abstimmung gestellten Frage eines Bürgerbegehrens ist zulässig, wenn darin keine inhaltliche Veränderung im Sinne einer relativierenden Abschwächung, sondern nur eine isolierte Reduzierung der Fragestellung um eine selbständige Teilfrage liegt, durch die das letztlich mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel inhaltlich unberührt bleibt. 4. Die fehlende Angabe des jeweiligen Zeitpunkts der Unterzeichnung auf den Unterschriftslisten eines kassatorischen Bürgerbegehrens führt nicht zu dessen Unzulässigkeit, wenn mit angemessenem Aufwand, insbesondere aus dem gemeindlichen Melderegister festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren von der erforderlichen Anzahl von Gemeindebewohnern unterschrieben worden ist, die an jedem Tag des Zeitraums zwischen der Bekanntgabe des angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung und der Einreichung des Bürgerbegehrens wahlberechtigt waren. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1806/08 | |
| Rechtsgebiete: | HGO, VwGO |
| Schlagworte: | Beiladung, Sicherungsanordnung, Bürgerentscheid, Verpflichtungsklage, Entscheidung der Gemeindevertretung, Anordnungsgrund, Bürgerbegehren, Regelungsanordnung, Kommunalverfassungsstreitverfahren, Feststellungsklage, einstweiliger Rechtsschutz |
| Stichwort: | Organklage |
| Leitsatz: | 1. Zu dem das Außenverhältnis zwischen Bürger und Gemeinde betreffenden Verwaltungsrechtsstreit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens können die beteiligten Gemeindeorgane nicht beigeladen werden. 2. Eine Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Verpflichtung der Gemeindevertretung zu einer alsbaldigen Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß § 8 b Abs. 4 Satz 2 HGO ist nicht geeignet, die Durchführung des beantragten Bürgerentscheids im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1805/08 | |
| Rechtsgebiete: | GO NRW, GeschO |
| Stichwort: | Organklage |
| Leitsatz: | Der durch die Geschäftsordnung des Rates angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung von Grundstücksverträgen der Gemeinde ist zulässig, da eine öffentliche Beratung die Verhandlungsposition der Gemeinde in etwaigen weiteren Vertragsverhandlungen schwächen könnte. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 2129/08 | |
| Rechtsgebiete: | GKWG, LandesmeldeG, BVerfGG, GO SH, GG |
| Stichwort: | Organklage |
| Leitsatz: | Nur die mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungsorgane kann die Fünf-Prozent-Sperrklausel rechtfertigen. |
| Volltext: BVERFG - Urteil, 2 BvK 1/07 | |
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