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Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 26/06 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft
Stichwort:Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft
Leitsatz:1. Die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bestimmen sich allein nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Die aktienrechtliche Abhängigkeitsvermutung nach § 17 AktG hat insoweit keine Bedeutung.

2. Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass der Organträger eine von seinem Willen abweichende Willensbildung in der Organgesellschaft verhindern kann.
Volltext: BFH - Urteil, V R 26/06




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