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Organisationsverschulden

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 Sa 338/08 vom 08.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, Fristverlängerung, Organisationsverschulden
Stichwort:Organisationsverschulden
Leitsatz:1. Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst zulässig, wenn eine beantragte Fristverlängerung tatsächlich gewährt worden ist (BAG Beschl. v. 16.10.2007 - VI ZB 65/06 ).

2. Wird ein Fristenkalender von zwei oder mehreren Mitarbeitern geführt, so ist durch entsprechende Organisationsanweisung sicherzustellen, dass die jeweiligen Änderungen, Bestätigungen und Kontrollen der notierten Fristen durch Abzeichnung derselben kenntlich gemacht werden. Die Fertigung eines Erledigungsvermerks dient nicht nur der Rekonstruktion durch den Anwalt, wer wann welche Arbeiten durchgeführt hat, sondern vornehmlich auch der Eigenkontrolle der jeweiligen Angestellten.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Sa 338/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LC 234/07 vom 04.11.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, Fristenkontrolle, Organisationsverschulden, Wiedereinsetzung
Stichwort:Organisationsverschulden
Leitsatz:Verwendet ein Rechtsanwalt einen elektronischen Fristenkalender, muss er im Hinblick auf die spezifischen Fehlermöglichkeiten bei der Dateneingabe Kontrollen einrichten, die gewährleisten, dass eine fehlerhafte Eingabe rechtzeitig erkannt wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LC 234/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 132/08 vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Beschwerdebegründungsfrist, Organisationsverschulden, Rechtsanwalt, Sorgfaltspflicht, Vorfrist, Wiedereinsetzungsantrag
Stichwort:Organisationsverschulden
Leitsatz:Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht einer Anhörungsrüge vor.

Bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels (hier: Beschwerdebegründungsfrist) muss der Rechtsanwalt Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert und überwacht wird (wie BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 2 B 6/08 -).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 132/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 U 293/07 vom 05.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufung, Berufungsbegründungsfrist, Berufungsfrist, Frist, Fristenlauf, Ergänzungsurteil, Organisationsverschulden
Stichwort:Organisationsverschulden
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 U 293/07


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