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Ordnungswidrigkeitengesetz

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 1499/09 vom 04.08.2009

Rechtsgebiete:StVZO, OWiG
Schlagworte:angemessene Ermittlungen, Anhörung des Halters als Betroffener, Aussageverweigerung, Anhörung des Halters als Zeuge, Aussagepflicht
Stichwort:Ordnungswidrigkeitengesetz
Leitsatz:Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur Ermittlung des Täters einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften muss die Bußgeldbehörde den Halter eines Kraftfahrzeugs im Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeugen und nicht als Betroffenen anhören, wenn feststeht (z. B. aufgrund des Geschwindigkeitsmessphotos), dass der Kraftfahrzeughalter keinesfalls der verantwortliche Fahrzeugführer sein kann. Denn im Gegensatz zur Anhörung als Betroffener wegen des dann bestehenden Aussageverweigerungsrechts ist der Halter bei der Anhörung als Zeuge grundsätzlich zur Aussage und damit zur Mitwirkung an der Aufklärung der Täterschaft verpflichtet.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 1499/09



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 SsBs 47/09 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:DüngemittelG, LFGB, SaatG, PflSchG
Schlagworte:Abfallmakler, Auskunftspflicht, Düngemittel
Stichwort:Ordnungswidrigkeitengesetz
Leitsatz:Abfallmakler gehören zum Kreis der gem. § 8 Abs. 2 DüngemittelG (a. F.) auskunftspflichtigen Personen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 SsBs 47/09

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 325/06 vom 25.01.2008

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Ordnungswidrigkeitengesetz
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 325/06

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 879/06 vom 14.06.2007

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verfahren, Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft, rechtliches Gehör
Stichwort:Ordnungswidrigkeitengesetz
Leitsatz:Im Zulassungsverfahren ist grundsätzlich eine Anhörung des Beschwerdeführers zu der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht geboten. Gelegenheit zur Stellungnahme ist aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Betroffenen zu den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft jedoch dann zu geben, wenn darin Gesichtspunkte tatsächlicher Art oder Rechtsansichten geäußert werden, die zu einer Überraschungsentscheidung für den Beschwerdeführer führen könnten.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 879/06


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