JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > Ordnungsstrafe
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, UWG |
| Stichwort: | Ordnungsstrafe |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 4 U 43/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KunstUrhG |
| Stichwort: | Ordnungsstrafe |
| Leitsatz: | Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden. Vielmehr erfordert die Prüfung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen kann. |
| Volltext: BGH - Urteil, VI ZR 265/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KunstUrhG |
| Stichwort: | Ordnungsstrafe |
| Leitsatz: | Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden. Vielmehr erfordert die Prüfung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen kann. |
| Volltext: BGH - Urteil, VI ZR 269/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, FGO, StPO, OWiG |
| Schlagworte: | Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten ausgebliebenen Zeugen, Verfahrenseinstellung und Kostenentscheidung bei Tod des beschwerdeführenden Zeugen im Beschwerdeverfahren |
| Stichwort: | Ordnungsstrafe |
| Leitsatz: | Verstirbt der im Beweistermin unentschuldigt nicht erschienene Zeuge, bevor über seine Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln abschließend entschieden ist, so ist die angefochtene Festsetzung gegenstandslos und das Ordnungsmittelverfahren durch Beschluss einzustellen. |
| Volltext: BFH - Beschluss, X B 76/06 | |
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