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Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 16 Sa 1202/01 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates
Stichwort:Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates
Leitsatz:Auch wenn der Betriebsrat einer beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widerspricht, weil der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat, ist für die Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs ein Mindestmaß an Konkretisierung erforderlich. Welche Anforderungen im einzelnen zu stellen sind, richtet sich nach den Angaben, die der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren zur sozialen Auswahl gemacht hat.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 1202/01




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