Ein ordnungsgemäßer Wohnsitz iSd § 7 Satz ARB 1/80 setzt wie der Begriff der ordnungsgemäßen Beschäftigung iSd Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 eine gefestigte aufenthaltsrechtliche Position voraus. Die Fiktion einer Aufenthaltserlaubnis oder des Fortbestehens eines Aufenthaltstitels (§ 81 Abs. 3 und 4 AufenthG) genügt diesen Anforderungen nicht.
Zu den einzelnen in Art. 7 S. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80 für ein supranationales Aufenthaltsrecht geforderten Voraussetzungen (Familienangehöriger, dem regulären Arbeitsmarkt angehörender türkischer Arbeitnehmer, Nachzugsgenehmigung,ordnungsgemäßer Wohnsitz seit 5 Jahren).
Zum Verlust des supranationalen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 S. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80.
Zur Ausweisung eines über ein supranationales Aufenthaltsrecht auf der Grundlage des Art. 7 S. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80 verfügenden mehrfach zu einer Jugendstrafe verurteilten und noch drogenabhängigen türkischen Staatsangehörigen.