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Ordnungsgemäßer Widerspruch

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LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 956/04 vom 14.06.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, BGB
Schlagworte:Betriebsrat, Widerspruch, Ordnungsgemäßer Widerspruch, einstweilige Verfügung, vorläufige Weiterbeschäftigung
Stichwort:Ordnungsgemäßer Widerspruch
Leitsatz:Ein ordnungsgemäßer Widerspruch gem. § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG liegt nicht vor, wenn der Betriebsrat geltend macht, erfahrungsgemäß sei bei einer Massenentlassung damit zu rechnen, dass durch intensive Vermittlungsbemühungen und freiwillige Abfindungsaktionen freie Arbeitsplätze entstünden, auf welchen gegebenenfalls einige der zur Entlassung vorgesehenen Arbeitnehmer eingesetzt werden könnten.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 956/04




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