JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > O > ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb
| Rechtsgebiete: | BImSchG, VwGO, 17. BImSchV, TA Luft |
| Schlagworte: | Thermische Abfallbehandlung, Rauchgasreinigungsanlage, immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, Erhöhung des Durchsatzes, Nebenbestimmung, Emissionsgrenzwert, Verschärfung, Tagesmittelwert, Halbstundenmittelwert, immissionsschutzrechtliches Vorsorgegebot, Konkretisierung, Stand der Technik, Dynamisierung, atypische Sachverhaltslage, ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb, Genehmigungskonformität, Zielwert, Kontrollwert, Fehlfunktion, Einsatzstoff, Inhomogenität |
| Stichwort: | ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb |
| Leitsatz: | Die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV stehen nicht der Festlegung niedrigerer Kontrollwerte entgegen, die den genehmigungskonformen Betrieb der Abfallbehandlungsanlage nachprüfbar machen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 15.06 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, VwGO, TA Luft |
| Schlagworte: | Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, Nebenbestimmung, Emissionsgrenzwert, technische Vorkehrungen zur Emissionsbegrenzung, Erforderlichkeit eines Emissionsgrenzwertes neben technischen Vorkehrungen zur Emissionsbegrenzung, maßstabsbildende Funktion des Emissionsgrenzwertes, Bindungswirkung der Emissionswerte der TA Luft, Funktion der TA Luft und ihrer Emissionsgrenzwerte, Stand der Technik, gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik, ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb, immissionsschutzrechtliches Vorsorgegebot, Emissionsvermeidung und -minimierung, Einzelmessungen, kontinuierliche Messungen, Funktionstauglichkeit der Emissionsbegrenzungsmaßnahmen, Sicherheitspuffer, Reststoffverbrennung. |
| Stichwort: | ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb |
| Leitsatz: | 1. Die Emissionswerte der TA Luft konkretisieren die Anforderungen, die im Regelfall an den Betrieb einer Anlage zu stellen sind. 2. Die Feststellung, Regelungen der TA Luft seien durch gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt, setzt einen Vergleich des Erkenntnisstandes bei Erlass der Verwaltungsvorschrift mit dem derzeitigen Stand der Technik voraus, der nicht nur die technische Machbarkeit emissionsbegrenzender Maßnahmen, sondern auch den dafür notwendigen wirtschaftlichen Aufwand erfasst. 3. Die Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/m³ ist rechtmäßig, wenn die genehmigten Filter dessen Einhaltung bei ordnungsgemäßem Betrieb gewährleisten. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 21.00 | |
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