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ordnungsgemäße Verwaltung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 209/01 vom 07.04.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Jahresabrechnung, Jahresabrechnung, Vermögensübersicht, Verwalterwiederwahl, Verwalterwiederwahl, ordnungsgemäße Verwaltung, Verwalter, Abberufung, wichtiger Grund
Stichwort:ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz:Die Wiederwahl eines Verwalters kann erfolgreich angefochten werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft stört. Wer die Störung selbst vorwerfbar verursacht hat, kann sich nicht darauf berufen. Da die Mehrheit der Gemeinschaft sich bei einer Wiederwahl für die Person des Verwalters entschieden hat, unterliegt die Beurteilung des wichtigen Grundes schärferen Anforderungen als im Fall der Anfechtung bzw. Kündigung. Nicht jeder Fehler der Abrechnung begründet die Anfechtung der Wiederwahl, es kommt auf die Einzelumstände an.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 209/01




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