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ordnungsgemäße aufsichtsrechtliche Beratung

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BSG – Urteil, B 1 A 2/05 R vom 18.07.2006

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V, RVO, BetrAVG, EG
Schlagworte:Krankenkasse, betriebliche Altersversorgung, keine Anlage des Deckungskapitals in Wertpapier-Spezialfonds mit Aktienanteil ohne Einlagesicherung, Bindung einer Krankenkasse an das für die Sozialversicherungsträger geltende Aufsichtsrecht, ordnungsgemäße aufsichtsrechtliche Beratung, Aufsichtsmaßnahmen sind keine Handlungen iS der Art 81, 86 EG
Stichwort:ordnungsgemäße aufsichtsrechtliche Beratung
Leitsatz:Eine Krankenkasse darf das Deckungskapital für von ihr zu erfüllende Leistungszusagen aus der betrieblichen Altersversorgung nicht in einem Wertpapier-Spezialfonds mit Aktienanteil anlegen, für den keine besondere Einlagesicherung besteht.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 A 2/05 R




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