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Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 Ta 692/06 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren, Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung, Festsetzung ohne Erteilung einer Vollstreckungsklausel, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Verschulden des Arbeitgebers, Höhe des Ordnungsgeldes
Stichwort:Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung
Leitsatz:Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, die ohne vorherige Erteilung einer Vollstreckungsklausel erfolgt ist, führt nicht zur Nichtigkeit des Vollstreckungsbeschlusses. Die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann im Beschwerdeverfahren mit Wirkung ex tunc nachgeholt werden.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 Ta 692/06




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