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Ordnungsgelder gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung.

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 5/02 vom 21.01.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ordnungsgelder gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung.
Stichwort:Ordnungsgelder gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung.
Leitsatz:Gegen einen Sachverständigen kann wiederholt ein Ordnungsgeld von 800 DM festgesetzt werden, wenn er trotz Mahnungen, Fristsetzungen und selbst erbetener Fristverlängerung über Monate nach einem Ortstermin nicht das in Auftrag gegebene Gutachten erstellt, obwohl er dafür nur 12 Stunden benötigen würde.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 5/02




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