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Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I B 55/07 vom 09.07.2007

Rechtsgebiete:FGO, ZPO
Schlagworte:Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen
Stichwort:Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen
Leitsatz:Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Zeuge ohne ausreichende Entschuldigung nicht zu einem vom FG anberaumten Verhandlungstermin und erlegt ihm das FG daraufhin ein Ordnungsgeld auf, so können nachträglich vorgebrachte Entschuldigungsgründe nur dann zur Aufhebung dieser Maßnahme führen, wenn sie nicht schon im Vorfeld des Termins geltend gemacht werden konnten.
Volltext: BFH - Beschluss, I B 55/07




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