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Ordnungsgeld bei Nichterscheinen einer juristischen Person (GmbH) im Termin

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 622/06 vom 28.12.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Ordnungsgeld bei Nichterscheinen einer juristischen Person (GmbH) im Termin
Stichwort:Ordnungsgeld bei Nichterscheinen einer juristischen Person (GmbH) im Termin
Leitsatz:Das Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens im Termin kann nur gegen die juristische Person als Partei verhängt werden und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter (hier: Geschäftsführer einer GmbH).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 6 Ta 622/06




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