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Ordentliche personenbedingte Kündigung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 211/04 vom 24.02.2005

Rechtsgebiete:KSchG, ArbZG
Schlagworte:Ordentliche personenbedingte Kündigung, Ersatzruhetag
Stichwort:Ordentliche personenbedingte Kündigung
Leitsatz:Kann der Arbeitgeber, der eine Arbeitnehmerin ausschließlich sonntags beschäftigt, dieser den nach § 11 Abs. 3 ArbZG vorgesehenen Ersatzruhetag deshalb nicht gewähren, weil die Arbeitnehmerin an allen übrigen Tagen der Woche in einem anderen Arbeitsverhältnis arbeitet, so ist regelmäßig eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person der Arbeitnehmerin gerechtfertigt.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 211/04




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