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Ordentliche Gerichtsbarkeit

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 2 AZR 844/07 vom 28.05.2009

§ 1 Abs. 5 KSchG findet keine Anwendung auf außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen.

BAG – Urteil, 6 AZR 189/08 vom 23.04.2009

1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat.

2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.

BAG – Urteil, 2 AZR 894/07 vom 12.03.2009

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer ist regelmäßig treudwidrig.

BSG – Beschluss, B 1 SF 1/08 R vom 22.04.2008

1. Bei Streitigkeiten gegen Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes oder der Länder wegen Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a SGB V ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet und der Primärrechtsschutz gewährleistet.

2. Weder das Grundgesetz noch das Recht der Europäischen Gemeinschaften verlangen, dass ausschließlich Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Entscheidungen der Vergabekammern überprüfen.

3. Bei den Entscheidungen der Vergabekammern handelt es sich um Verwaltungakte einer Behörde, nicht dagegen um Rechtsprechung durch Gerichte.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 E 741/05.PVL vom 18.07.2005

Grundlagen der Wertfestsetzung im personalvertretungsrechtlichen Beschussverfahren (Zusammenfassung der Rechtsprechung anhand des Falles einer Zustimmungsersetzung nach § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG).

BAG – Beschluss, 2 AZN 576/00 vom 21.09.2000

Leitsätze:

Ein Arbeitgeber kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur verlangen, wenn der geltend gemachte Kündigungssachverhalt lediglich nach § 1 KSchG wegen Sozialwidrigkeit zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Es ist aber unschädlich, wenn der Arbeitgeber zusätzlich weitere Kündigungssachverhalte geltend macht, die aus anderen Gründen die Unwirksamkeit der Kündigung begründen (Fortführung von BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122).

Aktenzeichen: 2 AZN 576/00
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Beschluß vom 21. September 2000
- 2 AZN 576/00 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 28. Oktober 1998
Mannheim
- 12 Ca 157/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Urteil vom 10. Februar 2000
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 19 Sa 10/99 -

BAG – Urteil, 2 AZR 543/99 vom 06.07.2000

Leitsätze:

1. Bei der Neueinstellung in den öffentlichen Dienst darf der öffentliche Arbeitgeber den Bewerber dann nach vor 1970 abgeschlossenen Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) fragen, wenn diese Tätigkeiten besonders schwer wiegen.

2. Die wahrheitswidrige Beantwortung dieser Frage kann unter Umständen die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß §§ 123, 142 BGB rechtfertigen (im Anschluß an Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB §123 Nr. 49).

3. Eine arglistige Täuschung kann auch darin liegen, daß der Arbeitnehmer, der mit einer berechtigten Frage des öffentlichen Arbeitgebers nach einer Tätigkeit für das MfS rechnet, unaufgefordert bei seiner Bewerbung versichert (im Fall: "an Eides Statt"), er sei nicht für das MfS tätig gewesen.

Aktenzeichen: 2 AZR 543/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 6. Juli 2000
- 2 AZR 543/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 9. Juni 1998
Dresden
- 11 Ca 12418/97 -

II. Sächsisches
Urteil vom 21. April 1999
Landesarbeitsgericht
- 10 Sa 840/98 -

BAG – Urteil, 2 AZR 695/99 vom 06.07.2000

Leitsätze:

Für Kündigungen durch den Konkurs-/Insolvenzverwalter gilt nach § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn nicht für das Arbeitsverhältnis außerhalb des Konkurses/der Insolvenz eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich ist.

Ist ein Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Kündigung durch den Konkurs-/Insolvenzverwalter ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit noch für zumindest weitere drei Monate befristet, so gilt die gesetzliche Höchst-Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie wird nicht durch eine kürzere gesetzliche Kündigungsfrist verdrängt, die für das Arbeitsverhältnis auch vor Eröffnung des Konkurs-/Insolvenzverfahrens nicht maßgeblich war.

Aktenzeichen: 2 AZR 695/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 6. Juli 2000
- 2 AZR 695/99 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 4 Ca 2988/99 -
Urteil vom 7. Juli 1999

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 10 Sa 1247/99 -
Urteil vom 5. November 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 638/99 vom 08.06.2000

Leitsätze:

1. Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes muß sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, daß das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird.

2. Begeht ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter ein vorsätzliches Tötungsdelikt, so ist es dem öffentlichen Arbeitgeber in der Regel unzumutbar, ihn weiterzubeschäftigen, ohne daß eine konkret meßbare Ansehensschädigung nachgewiesen werden müßte.

3. In einem solchen Fall kann der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht auf den Ausspruch einer Abmahnung verwiesen werden. Dem Arbeitnehmer muß klar sein, daß die Begehung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes als massive Rechtsverletzung seine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst in Frage stellen kann.

Aktenzeichen: 2 AZR 638/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 8. Juni 2000
- 2 AZR 638/99 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 16 Ca 215/97 -
Urteil vom 27. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 8 Sa 82/98 -
Urteil vom 22. Oktober 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 54/99 vom 11.05.2000

Leitsätze:

Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG, der Voraussetzung für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG ist, reicht es nicht aus, wenn der Betriebsrat auf Personalengpässe bei Arbeiten hinweist, die im Betrieb von einem Subunternehmer aufgrund eines Werkvertrags erledigt werden.

Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist ist rechtzeitig erfolgt (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).

Aktenzeichen: 2 AZR 54/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 11. Mai 2000
- 2 AZR 54/99 -

I. Arbeitsgericht
Ludwigshafen
- 1 Ca 27/98 -
Urteil vom 28. April 1998

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 11 Sa 634/98 -
Urteil vom 15. Oktober 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 259/99 vom 13.04.2000

Leitsätze:

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB und vergleichbaren Tarifbestimmungen kann auch dann vorliegen, wenn dem Arbeitgeber zwar zunächst eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum, nicht jedoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (vgl. BAG 14. März 1968 - 2 AZR 197/67 - AP HGB § 72 Nr. 2).

Zum Prüfungsmaßstab bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer ohne Gewährung einer der "fiktiven" Frist zur ordentlichen Beendigung entsprechenden Auslauffrist.

Aktenzeichen: 2 AZR 259/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 13. April 2000
- 2 AZR 259/99 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 10 Ca 8971/97 -
Urteil vom 27. Mai 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 12 Sa 1136/98 -
Urteil vom 26. Februar 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 138/99 vom 16.03.2000

Leitsätze:

Der Ausschluß jeglicher Beteiligung des Personalrats bei Kündigungen gegenüber Angestellten auf mit Beamtenstellen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts vergleichbaren Stellen in § 68 Nr. 4 PersVG LSA und anderen Personalvertretungsgesetzen verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Aktenzeichen: 2 AZR 138/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. März 2000
- 2 AZR 138/99 -

I. Arbeitsgericht
Stendal
- 7 Ca 414/97 -
Urteil vom 18. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Sachsen-Anhalt
- 10 Sa 429/98 -
Urteil vom 3. Dezember 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 75/99 vom 16.03.2000

Leitsätze:

Hat der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG im Detail schlüssig dargelegt, so muß der Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast deutlich machen, welche der Angaben er aus welchem Grund weiterhin bestreiten will. Soweit es um Tatsachen außerhalb seiner eigenen Wahrnehmung geht, kann der Arbeitnehmer sich dabei gemäß § 138 Abs. 4 ZPO auf Nichtwissen berufen; ein pauschales Bestreiten des Arbeitnehmers ohne jede Begründung genügt dagegen nicht.

Aktenzeichen: 2 AZR 75/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. März 2000
- 2 AZR 75/99 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 17 Ca 5720/96 -
Urteil vom 12. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 10 Sa 1157/97 -
Urteil vom 30. März 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 828/98 vom 16.03.2000

Leitsätze:

Die gemäß § 67 Abs. 2 PersVG LSA vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit gebotene Anhörung des Personalrats ist gemäß § 108 Abs. 2 BPersVG Wirksamkeitsvoraussetzung für eine entsprechende Kündigung.

Aktenzeichen: 2 AZR 828/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. März 2000
- 2 AZR 828/98 -

I. Arbeitsgericht
Magdeburg
- 10 Ca 3091/97 -
Urteil vom 30. Oktober 1997

II. Landesarbeitsgericht
Sachsen-Anhalt
- 10 Sa 1224/97 -
Urteil vom 28. September 1998

BAG – Beschluss, 2 ABR 40/99 vom 20.01.2000

Leitsätze:

Die Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar, das die Verschlechterung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung im Wege der Änderungskündigung bedingen kann (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562, mwN); auch daß sich der Arbeitgeber auf eine die angestrebte Neuregelung vorgebende (Gesamt-)Betriebsvereinbarung berufen kann, erleichtert die Änderungskündigung nicht.

Aktenzeichen: 2 ABR 40/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 20. Januar 2000
- 2 ABR 40/99 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 2 BV 19/98 -
Beschluß vom 18. August 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 13 (3) TaBV 141/98 -
Beschluß vom 4. Mai 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 378/99 vom 20.01.2000

Leitsätze:

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind im Rahmen der Interessenabwägung die Schwerbehinderung und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers von den Gerichten stets mitzuberücksichtigen.

Aktenzeichen: 2 AZR 378/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. Januar 2000
- 2 AZR 378/99 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 9 Ca 4730/98 -
Urteil vom 22. September 1998

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 9 Sa 126/98 -
Urteil vom 15. Februar 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 65/99 vom 20.01.2000

Leitsätze:

Hat der Personalrat fristgerecht Einwendungen gegen eine beabsichtigte (Änderungs-)Kündigung erhoben, so ist diese in der Regel unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine nach dem einschlägigen Personalvertretungsgesetz vorgeschriebene Erörterung mit dem Personalrat unterlassen hat (vgl. BAG 3. Februar 1982 - 7 AZR 907/79 - AP BPersVG § 72 Nr. 1).

Aktenzeichen: 2 AZR 65/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. Januar 2000
- 2 AZR 65/99 -

I. Arbeitsgericht
Neustrelitz
- 11 Ca 3503/97 -
Urteil vom 8. April 1998

II. Landesarbeitsgericht
Mecklenburg-Vorpommern
- 2 Sa 387/98 -
Urteil vom 27. Oktober 1998

BAG – Urteil, 4 AZR 70/99 vom 19.01.2000

Leitsätze:

1. Ein tariflicher Kündigungsschutz für ältere, langjährig beschäftigte Arbeitnehmer - Ausschluß der ordentlichen Kündigung - wird bei einer Kündigung durch den Konkurs-/ Insolvenzverwalter durch die in § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO vorgegebene Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende verdrängt.

2. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

Hinweise des Senats:

Ob § 6 KSchG trotz fehlender Verweisung in § 113 Abs. 2 Satz 2 InsO im Insolvenzverfahren Anwendung findet, bleibt offen.

Aktenzeichen: 4 AZR 70/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 19. Januar 2000
- 4 AZR 70/99 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 1 Ca 531/96 -
Urteil vom 6. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 8 Sa 1576/98 -
Urteil vom 26. November 1998

BAG – Urteil, 5 AZR 566/98 vom 15.12.1999

Leitsätze:

Aus dem tatsächlichen Fehlen einer vom Versicherungsvertreter geschaffenen Innen- und Außenorganisation seiner Generalvertretung kann nicht auf seine Arbeitnehmereigenschaft geschlossen werden. Wie sich aus § 84 Abs. 4 HGB ergibt, finden die Vorschriften des 7. Abschnitts des HGB auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Aktenzeichen: 5 AZR 566/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 15. Dezember 1999
- 5 AZR 566/98 -

I. Arbeitsgericht
Oldenburg
- 4 Ca 99/97 -
Urteil vom 12. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 13 Sa 2125/97 -
Urteil vom 28. April 1998

BAG – Urteil, 5 AZR 770/98 vom 15.12.1999

Leitsätze:

Ein im Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot stellt kein Indiz dar für oder gegen die Selbständigkeit eines Bausparkassenvertreters.

Aktenzeichen: 5 AZR 770/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 15. Dezember 1999
- 5 AZR 770/98 -

I. Arbeitsgericht
Trier
- 4 Ca 1099/97 -
Urteil vom 8. Oktober 1997

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 5 Sa 1392/97 -
Urteil vom 28. Mai 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 147/99 vom 18.11.1999

Leitsätze:

1. Auf die Einhaltung der Kündigungsfrist des allgemeinverbindlichen § 12 Ziff.

1.2 BRTV-Bau kann der Arbeitnehmer wegen § 4 Abs. 4 TVG im allgemeinen nicht wirksam einseitig verzichten.

Aktenzeichen: 2 AZR 147/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 18. November 1999
- 2 AZR 147/99 -

I. Arbeitsgericht
Hameln
- 1 Ca 715/97 -
Urteil vom 4. Juni 1998

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 13 Sa 1572/98 -
Urteil vom 26. Januar 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 743/99 vom 18.11.1999

Leitsätze:

1. Bei der Überprüfung einer Verdachtskündigung haben die Gerichte dem Vorbringen des Arbeitnehmers, mit dem er sich von dem ihm gegenüber vorgebrachten Verdacht reinigen will, durch eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts nachzugehen (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung; u.a. Urteil vom 4. Juni 1964 - 2 AZR 310/63 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

2. Sogenannte Ehrlichkeitskontrollen gegenüber dem Arbeitnehmer durch Mitarbeiter des Arbeitgebers sind ohne Zuhilfenahme einer technischen Einrichtung nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 BetrVG mitbestimmt (im Anschluß an BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

Aktenzeichen: 2 AZR 743/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 18. November 1999
- 2 AZR 743/98 -

I. Arbeitsgericht
Stralsund
- 3 Ca 359/97 -
Urteil vom 13. Januar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Mecklenburg-Vorpommern
- 2 Sa 78/98 -
Urteil vom 24. Juni 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 89/99 vom 18.11.1999

Leitsätze:

Bei der Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist ein betriebliches Praktikum, das der beruflichen Fortbildung (§ 46 BBiG) gedient hat, nur dann anzurechnen, wenn es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses abgeleistet worden ist.

Aktenzeichen: 2 AZR 89/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 18. November 1999
- 2 AZR 89/99 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 9 Ca 1429/97 -
Urteil vom 29. Oktober 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 16 Sa 302/98 -
Urteil vom 10. September 1998

BAG – Urteil, 3 AZR 553/98 vom 09.11.1999

Leitsätze:

Ist dem Angestellten Versorgung entsprechend den beamtenrechtlichen Bestimmungen zugesagt, die ihm außer bei Kündigung aus wichtigem Grund auch bei vorzeitigem Ausscheiden zustehen soll, so verliert er seine Versorgungsansprüche nicht schon allein aufgrund einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung, die bei Beamten zur Beendigung des Beamtenverhältnisses und zum Verlust der Versorgungsansprüche führen würde (§§ 49 ff. BremBG; §§ 48 f. BBG, § 24 BRRG). Diese Rechtsfolge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dem Angestellten deshalb aus wichtigem Grund wirksam gekündigt wird.

Aktenzeichen: 3 AZR 553/98

Bundesarbeitsgericht 3. Senat
Urteil vom 9. November 1999
- 3 AZR 553/98 -

I. Arbeitsgericht Bremen
Urteil vom 19. Juni 1997
- 1 Ca 1216/97 -

II. Landesarbeitsgericht Bremen
Urteil vom 4. Juni 1998
- 4 Sa 210/97 -

BAG – Urteil, 7 AZR 265/98 vom 29.09.1999

Leitsätze:

Die Vorschrift des § 77 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein, nach der sich befristete Arbeitsverhältnisse von Personalratsmitgliedern im Hochschulbereich für eine gewisse Dauer verlängern, gilt nicht für Ersatzmitglieder.

Aktenzeichen: 7 AZR 265/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 29. September 1999
- 7 AZR 265/98 -

I. Arbeitsgericht
Kiel
- 2 Ca 1112c/97 -
Urteil vom 2. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
- 5 Sa 408/97 -
Urteil vom 22. Januar 1998

BAG – Urteil, 10 AZR 839/98 vom 22.09.1999

Leitsätze:

1. Der Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatseinkommen nach dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 27. April 1990 wird beim Ausscheiden des Arbeitnehmers auf Grund einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

2. Diese tarifliche Fälligkeitsregelung, verbunden mit der Ausschlußfrist des § 16 Nr. 1 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981, die eine schriftliche Geltendmachung des Anspruches innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit verlangt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Aktenzeichen: 10 AZR 839/98
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 22. September 1999
- 10 AZR 839/98 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 7 Ca 174/97 -
Urteil vom 27. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 12 Sa 1834/97 -
Urteil vom 30. Juni 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 123/99 vom 16.09.1999

Leitsätze:

1. Eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung infolge Alkoholismus kommt im Falle sog. Unkündbarkeit (§ 54, § 55 Abs. 1 BAT) je nach den Umständen auch als wichtiger Grund im Sinne von § 54 BAT, § 626 BGB in Betracht.

2. Will sich der Arbeitnehmer bei einem aufgrund objektiver Anhaltspunkte bestehenden Verdacht einer Alkoholisierung im Dienst mit Hilfe eines Alkoholtests entlasten, muß er in der Regel einen entsprechenden Wunsch von sich aus - schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in sein Persönlichkeitsrecht - an den Arbeitgeber herantragen (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

Aktenzeichen: 2 AZR 123/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. September 1999
- 2 AZR 123/99 -

I. Arbeitsgericht
Bremen
- 2 Ca 2115/96 -
Urteil vom 21. Januar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Bremen
- 1 Sa 119/97 -
Urteil vom 21. Juli 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 712/98 vom 16.09.1999

Leitsätze:

1. Hat sich ein Arbeitgeber selbst gebunden, bei bestimmten Verhaltensverstößen vor Ausspruch einer Kündigung zunächst mit dem Arbeitnehmer ein klärendes Gespräch zu führen, so verstößt eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, ohne ein solches Gespräch zu führen, regelmäßig gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist deshalb sozialwidrig (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung).

2. Art. 5 Abs. 1 der Grundordnung der Katholischen Kirche für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22. September 1993, wonach bei Verstößen gegen Loyalitätsobliegenheiten vor Ausspruch einer Kündigung mit der kirchlichen Mitarbeiterin bzw. mit dem kirchlichen Mitarbeiter ein Beratungsgepräch bzw. ein "klärendes Gespräch" zu führen ist, enthält eine solche bindende Verfahrensnorm.

3. Zu den Voraussetzungen einer Parteivernehmung von Amts wegen (§ 448 ZPO).

Aktenzeichen: 2 AZR 712/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. September 1999
- 2 AZR 712/98 -

I. Arbeitsgericht
Essen
- 6 Ca 2708/97 -
Urteil vom 9. Dezember 1997

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 7 Sa 425/98 -
Urteil vom 13. August 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 55/99 vom 12.08.1999

Leitsatz:

Ein Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen.

Aktenzeichen: 2 AZR 55/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. August 1999
- 2 AZR 55/99 -

I. Arbeitsgericht
Bielefeld
- 3 (7) Ca 3176/97 -
Urteil vom 25. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 19 Sa 853/98 -
Urteil vom 02. November 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 748/98 vom 12.08.1999

Leitsätze:

Der Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten nach § 21 Abs. 5 SchwbG schon dann erklären, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG mündlich oder fernmündlich bekanntgegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle bedarf es nicht (st. Rechtsprechung Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, m.w.N.).

Dies gilt auch im Fall einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem ordentlich unkündbaren, schwerbehinderten Arbeitnehmer.

Aktenzeichen: 2 AZR 748/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. August 1999
- 2 AZR 748/98 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 1 Ca 187/96 -
Urteil vom 15. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 7 Sa 239/97 -
Urteil vom 21. Juli 1998

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