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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 F 10596/07.OVG vom 22.06.2007

Rechtsgebiete:GVG, AGG, SGB IX
Schlagworte:Rechtsweg, Verwaltungsrechtsweg, ordentliche Gerichte, Arbeitsgericht, Zuständigkeit, Beamtenrecht, Richterrecht, Vorwirkung, Schwerbehinderter, Einstellung
Stichwort:ordentliche Gerichte
Leitsatz:Für die Klage eines schwerbehinderten Menschen auf Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, wenn der geltend gemachte Anspruch auf einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot bei der Bewerbung auf Einstellung als Richter oder Beamter gestützt wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 F 10596/07.OVG




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