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Optische Beeinträchtigung durch Glaserker

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 179/02 vom 21.11.2002

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Optische Beeinträchtigung durch Glaserker
Stichwort:Optische Beeinträchtigung durch Glaserker
Leitsatz:1. Für die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung (hier: auf dem Balkon errichteter Glaserker) zu einer nicht ganz unerheblichen nachteiligen Veränderung des architektonischen Erscheinungsbilds eines Gebäudes führt, kann nicht darauf abgestellt werden, ob die Änderung aus bestimmten Positionen, etwa aus dem Sondereigentum des sich gestört fühlenden Wohnungseigentümers, sichtbar ist. Allein maßgeblich ist vielmehr, ob die Veränderung von außen her generell wahrnehmbar ist.

2. Mehrheitsbeschlüsse zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen sind grundsätzlich nicht nichtig. Sie können nur gemäß §§ 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG im Anfechtungsverfahren für ungültig erklärt werden. Ein Beschluss ist jedoch nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung, wenn ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft bewusst von der Mitwirkung an der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen wurde, indem es hierzu nicht geladen worden ist.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 179/02




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