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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 277/02 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, DDR-EGZGB, DDR-ZGB, BauNVO, LSA-CWVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Wochenendhausgebiet, Wochenendplatzgebiet, Sondergebiet, Grundfläche, Campingplatz, Landschaftsschutzgebiet, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Rechtsschutzinteresse, Abwägung, Planungsfehler, offensichtlicher Offensichtlichkeit
Stichwort:offensichtlicher Offensichtlichkeit
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan entfällt nicht, wenn die gerichtliche Entscheidung über die Unwirksamkeit noch von Nutzen sein kann, etwa weil zu erwarten ist, dass ein künftiger Bebauungsplan günstigere Festsetzungen enthalten wird.

2. Sind die einzelnen Häuser nicht Teil eines Wochenend- oder Campingplatzes, so gelten die Grenzen der für diese geschaffenen Verordnung nicht für Wochenendhäuser.

3. Die "Offensichtlichkeit" eines Abwägungsfehlers, welcher die "Planerhaltung" ausschließt, kann sich aus den Planungsunterlagen ergeben.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 277/02




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