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JuraForum.deUrteileSchlagwörterOoffensichtlich unwirksame Kündigung 

offensichtlich unwirksame Kündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 10 SaGa 33/07 vom 07.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, KSchG, MitbestG, AktG
Schlagworte:einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis, offensichtlich unwirksame Kündigung, Presseäußerung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat, Ehrverletzung, Meinungsfreiheit, Behinderung, Benachteiligung von Aufsichtsratsmitgliedern, Verfügungsgrund
Stichwort:offensichtlich unwirksame Kündigung
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 SaGa 33/07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 6 B 14.06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Kündigung, ordentliche Kündigung, Zustimmung, Zustimmung zur Kündigung, Integrationsamt, schwerbehinderter Arbeitnehmer, offensichtlich unwirksame Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Abmahnungen, Verbrauch von Kündigungsgründen durch Abmahnungen, Präventionsverfahren
Stichwort:offensichtlich unwirksame Kündigung
Leitsatz:1) Hat das Integrationsamt die Frage, ob für die Kündigung wesentliche Gründe auf der anerkannten Behinderung des schwerbehinderten Arbeitnehmers beruhen, verkannt, so leidet seine Entscheidung unter einem Ermessensdefizit.

2) Die Frage der Unwirksamkeit einer beabsichtigten Kündigung ist im Verfahren nach § 85 SGB IX nicht zu berücksichtigen, wenn die Unwirksamkeit nicht ohne jeden Zweifel offen zutage liegt.

3) Das Kündigungsrecht ist durch Abmahnungen nicht verbraucht und die beabsichtigte Kündigung nicht offensichtlich unwirksam, wenn erst nach der Erteilung der Abmahnungen neue Gründe zum der jeweiligen Abmahnung zugrunde liegenden Tatsachenkomplex bekannt werden, die für eine Kündigung Bedeutung haben können.

4) Hat der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX nicht durchgeführt, so ist allein deswegen eine beabsichtigte Kündigung nicht offensichtlich unwirksam und darf auch die Zustimmung zur Kündigung jedenfalls dann allein deswegen nicht versagt werden, wenn wesentliche Kündigungsgründe nicht auf der Behinderung beruhen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 6 B 14.06


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