1. Offenporiger Asphalt (OPA) ist - zusammen mit der Auflage, in festgelegten Zeitabständen dessen Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls durch Ersatz der Deckschicht zu erhalten - ein taugliches Mittel aktiven Schallschutzes.
2. Eine Differenzierung zwischen hoch- und tieffrequentem Schall entspricht nicht den Vorgaben der 16. BImSchV.