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Offenlegung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 15 U 47/07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:AVBGasV, BGB
Schlagworte:Gas, Erdgas, Erdgaspreis, Gaspreis, Preis, Preiserhöhung, Preiskalkulation, Kalkulation, Offenlegung, Tariferhöhung, Billigkeit
Stichwort:Offenlegung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 15 U 47/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10317/05.OVG vom 14.09.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, LBauO
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Abwägung, Abwägungsgebot, Abwägungsfehler, Abwägungsdefizit, Gewerbegebiet, Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Lärmschutz, Immissionsschutz, Lärmimmissionen, Staubimmissionen, Bauhof, Betonmischanlage, Schallleistungspegel, flächenbezogener Schallleistungspegel, Trennungsgebot, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Eingriff, Erschließungsanlage, Müllabfuhr, Baufenster, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Ausgleichssicherung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Offenlegung, erneute Offenlegung
Stichwort:Offenlegung
Leitsatz:Für eine abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in Natur und Landschaft durch sonstige geeignete Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB F: 1997 (= § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB F: 2004) reicht es nicht aus, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses lediglich Eigentümerin ausgleichsgeeigneter Grundstücke ist oder ein unbefristetes Verfügungsrecht über solche Grundstücke hat. Zusätzlich muss sich aus den Gesamtumständen des konkreten Planungsverfahrens ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde hinsichtlich der Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf derartigen Grundstücken ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10317/05.OVG

BAG – Urteil, 2 AZR 617/02 vom 03.07.2003

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Änderungskündigung, Gleichbehandlung, Differenzierungsgründe, Offenlegung
Stichwort:Offenlegung
Leitsatz:Ein Änderungsangebot, dessen Inhalt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es muß vom Arbeitnehmer nicht billigerweise hingenommen werden und führt zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung nach § 2 Satz 1 KSchG iVm. § 1 Abs. 2 KSchG.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 617/02

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 137/03 vom 02.06.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozessvollmacht, Terminsvollmacht, Beschränkung, Offenlegung, Vergleich
Stichwort:Offenlegung
Leitsatz:Vergleichsabschluss vor dem Arbeitsgericht durch Terminsvertreter; Wirksamkeit trotz behaupteter Vollmachtsbeschränkung bei mangelnder Offenlegung; wechselhafter Vortrag und Verbot der Beweisantizipation

1. Schließt der angeblich nur eingeschränkt bevollmächtigte Terminsvertreter beim Arbeitsgericht einen gerichtlichen Vergleich ohne Widerruf und wird die Wirksamkeit des Vergleichs von der vertretenen Partei sodann mit der Behauptung in Frage gestellt, der Terminsvertreter habe ausdrücklich erklärt, er wisse nicht, ob er zum Vergleichsabschluss ermächtigt sei, so fehlt es an einer eindeutigen Offenlegung der Vollmachtsbeschränkung mit der Folge, dass von einer unbeschränkten Prozessvollmacht auszugehen ist.

2. Behauptet die Partei sodann im 2. Rechtszuge, der Terminsvertreter habe vor Gericht ausdrücklich erklärt, eine solche Entscheidung dürfe er nicht allein treffen, so stellt dieses Vorbringen keinen prozessual erheblichen Sachvortrag dar, wenn weder Gründe für die Neufassung des Vorbringens genannt werden noch der Sachvortrag eine vollständige Schilderung enthält, wie es in Anbetracht der behaupteten ausdrücklichen Erklärung über die Vollmachtsbeschränkung zum verbindlichen Vergleichsabschluss gekommen ist. Der Beweiserhebung über ein widersprüchliches und ersichtlich unvollständiges Vorbringen einer Prozesspartei bedarf es nicht, ohne dass hierin eine unzulässige Beweisantizipation hinsichtlich der Frage der Glaubwürdigkeit einer erwarteten Zeugenaussage liegt.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 137/03


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