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offenkundige Umstände

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 377/06 vom 31.03.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Zulassung, Berufung, ernstliche Zweifel, offenkundige Umstände, Prüfungsumfang, dargelegte Gründe
Stichwort:offenkundige Umstände
Leitsatz:Macht der Antragsteller des Zulassungsverfahrens ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils geltend und greifen diese nicht durch, kann das Oberverwaltungsgericht gleichwohl die Berufung zulassen, wenn andere offenkundige Umstände (hier: Rechtsänderung) vorliegen, die zu einer Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung führen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 377/06




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