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LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 280/09 vom 26.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Einigungsmangel, offener
Stichwort:offener
Leitsatz:Haben sich die Verhandlungspartner (potentieller Arbeitnehmer und potentieller Arbeitgeber) über die wesentlichen Bedingungen eines abzuschließenden Arbeitsvertrags geeinigt, jedoch die schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen im Rahmen eines Unterzeichnungstermins vorbehalten, ist gem. § 154 BGB ein Arbeitsvertrag im Zweifel noch nicht zustande gekommen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 280/09




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