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Örtlichkeitsprinzip

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11124/05.OVG vom 21.03.2006

Dem Umweltschutz dienende gemeindliche Einrichtungen i.S.d. § 85 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GemO unterliegen aufgrund ihrer Privilegierung durch den Landesgesetzgeber nicht den für kommunale wirtschaftliche Unternehmen mit § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO gezogenen - drittschützenden - Grenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einrichtung pflichtige oder freiwillige Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes (hier: Sortierung von Leichtverpackungen) wahrnimmt.

Betreibt eine kommunale Eigengesellschaft im Gemeindegebiet eine Abfallsortieranlage, ist sie gemäß § 85 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GemO berechtigt, Leichtverpackungen auch außerhalb ihres Gebietes zur Sortierung und Verwertung anzunehmen.

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