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örtliches Gasvermögen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 40.03 vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:EV, KVG, VZOG, VwGO
Schlagworte:Vermögenszuordnung, öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch, Unternehmensrestitution, Gasversorgung, Gaswerk, Stadtwerke, örtliches Gasvermögen, Erlösauskehr, Fortsetzungsfeststellungsklage
Stichwort:örtliches Gasvermögen
Leitsatz:Hat die Treuhandanstalt örtliches Gasvermögen, dessen Restitution eine Gemeinde begehrt, zum Zwecke der Regelung des Restitutionsanspruchs an die Gemeinde verkauft, so sind mit dem Restitutionsanspruch auch mögliche Ansprüche der Gemeinde auf Erlösauskehr nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 13 Abs. 2 VZOG ausgeschlossen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 40.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 6.04 vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:KVG
Schlagworte:Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Quotierung, Quotierungsanspruch, Treuhandanstalt, Treuhandunternehmen, Energieversorgung, Gasversorgung, örtliches Gasvermögen, Altlasten
Stichwort:örtliches Gasvermögen
Leitsatz:1. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten nach § 4 Abs. 2 KVG durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muss auch ihrerseits rechtmäßig sein.

2. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, dass die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v.H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 6.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 4.04 vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:KVG
Schlagworte:Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Quotierung, Quotierungsanspruch, Treuhandanstalt, Treuhandunternehmen, Energieversorgung, Gasversorgung, örtliches Gasvermögen, Altlasten
Stichwort:örtliches Gasvermögen
Leitsatz:1. § 4 Abs. 2 KVG gibt den Gemeinden nicht nur einen Anspruch auf Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, sondern auch einen Anspruch auf Feststellung ihrer Beteiligungsquote.

2. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muss auch ihrerseits rechtmäßig sein.

3. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, dass die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v.H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 4.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 36.03 vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:GG, EV, KVG, VZOG, SpTrUG
Schlagworte:Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Treuhandanstalt, Treuhandunternehmen, Unternehmensspaltung, Abspaltung, Spaltgesellschaft, Energieversorgung, Gasversorgung, örtliches Gasvermögen, kommunale Selbstverwaltung
Stichwort:örtliches Gasvermögen
Leitsatz:1. Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG richtet sich auch auf die regionalen Gasversorgungsgesellschaften, die von den Kapitalgesellschaften, in welche die Energiekombinate der ehemaligen DDR umgewandelt worden waren, nach § 1 SpTrUG abgespalten wurden.

2. Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG hat den ursprünglichen Anspruch der Gemeinden auf Zuordnung von Vermögenswerten nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV verdrängt. Die zu übertragenden Gesellschaftsanteile müssen aber den ohne § 4 Abs. 2 KVG zu übertragenden Vermögenswerten "entsprechen". Dabei ist eine Entsprechung hinsichtlich des wirtschaftlichen Wertes wie auch hinsichtlich der Gestaltungsmacht gemeint, welche die Verfügung über das Vermögen verleiht.

3. Der Beteiligungsanspruch aus § 4 Abs. 2 KVG kann durch eine Zuordnung der Gegenstände des örtlichen Gasvermögens oder der Geschäftsanteile an einer örtlichen Gasspaltgesellschaft, der diese Vermögenswerte zugewiesen wurden, nicht erfüllt werden.

4. § 4 Abs. 2 KVG ist mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 36.03


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