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örtlicher Wirkungskreis

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2261/02 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:GG, LV, GemO
Schlagworte:Fernwärmeversorgung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Öffentliches Bedürfnis, Öffentliches Wohl, Umweltschutz, Örtlicher Bezug, Örtliche Umweltsituation, Überörtlicher Umweltschutz, Klimaschutz, Selbstverwaltung, Örtlicher Wirkungskreis, Kompetenz
Stichwort:örtlicher Wirkungskreis
Leitsatz:1. Ein öffentliches Bedürfnis im Sinne des § 11 Abs. 2 GemO ist gegeben, wenn durch den Anschluss- und Benutzungszwang nach objektiven Maßstäben das Wohl der Gemeindeeinwohner gefördert wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

2. Die die Annahme eines öffentlichen Bedürfnisses rechtfertigenden Gründe des öffentlichen Wohls müssen einen hinreichenden örtlichen Bezug aufweisen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Einrichtung der Fernwärmeversorgung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, die örtliche Umweltsituation zu verbessern.

3. Auch mit Blick auf die Staatszielbestimmungen des Art. 20 a GG bzw. Art. 3 a LV ist die sich allein überörtlich auswirkende Umweltverträglichkeit der Fernwärmeversorgung für sich genommen nicht geeignet, den gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang zu rechtfertigen (a.A. OVG Schleswig, Urt. v. 21.8.2002, NordÖR 2003, 21, zu § 17 Abs. 2 GemOSH).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2261/02



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11714/03.OVG vom 20.01.2004

Rechtsgebiete:BGB, BtG, AGBtG
Schlagworte:Betreuungsverein, staatliche Anerkennung, örtlicher Wirkungskreis, Betreuungsbehörde, Zuständigkeitsbereich, Kreisgebiet, Förderungspflicht, Subventionen, Rechtsgrundlage, Bundesrecht, Landesrecht, Gläubiger, Schuldner, Schuldnermehrheit, Gesamtschuld, Betreuung, Subvention, Zuständigkeit, Landkreis, Förderung, Subventionsrecht
Stichwort:örtlicher Wirkungskreis
Leitsatz:Anerkannte Betreuungsvereine, deren örtlicher Wirkungskreis den Zuständigkeitsbereich mehrerer örtlicher Betreuungsbehörden erfasst, haben auf der Grundlage des BtBG i.V.m. dem AGBtG einen Rechtsanspruch auf Förderung durch die jeweiligen Träger der örtlichen Betreuungsbehörden, wenn und soweit ihre Gemeinwohl orientierten Tätigkeiten zu einer Entlastung der kommunalen Aufgabenträger führen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11714/03.OVG


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