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Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Klagen eines ehemaligen Soldaten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 37.00 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, SG, WBO
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Klagen eines ehemaligen Soldaten, Versäumung der Klagefrist, Auslegung der Klageschrift, fehlgeleitete Klageschrift, keine Begründung der Rechtshängigkeit durch fehlgeleitete Klageschrift, Verschulden an Fehlleitung der Klageschrift, Verschulden des Prozessvertreters.
Stichwort:Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Klagen eines ehemaligen Soldaten
Leitsatz:In so genannten Verwaltungsangelegenheiten eines Soldaten endet die Zuständigkeit der Truppenverwaltung mit der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses.

Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (wie Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 37.00




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