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Örtliche Aufwandsteuer

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 06.367 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:GG, KAG, Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
Schlagworte:Zweitwohnungsteuer, Örtliche Aufwandsteuer, Zweitwohnung, Anknüpfung an Melderecht, Meldepflicht, Nebenwohnung, Hauptwohnung, Zweitwohnungsteuerpflicht von Studenten, Studentenwohnung
Stichwort:Örtliche Aufwandsteuer
Leitsatz:Die Anbindung der Zweitwohnungsteuerpflicht an das Melderecht ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das gilt auch dann, wenn dadurch Studierende, die überwiegend die elterliche Wohnung benutzen und deshalb dort ihre Hauptwohnung haben, für ihre weitere Wohnung am Studienort steuerpflichtig werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 N 06.367



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 A 68.05 vom 22.11.2006

Rechtsgebiete:VwGO, GG, KAG Bbg, AO, BewG
Schlagworte:Normenkontrollklage, Zweitwohnungssteuersatzung, Fortbestehen des allgemeinen Rechtsschutzinteresses nach Aufhebung der Steuerbescheide, solange die Satzung nicht aufgehoben oder ersetzt ist, örtliche Aufwandsteuer, Subsidiaritätsprinzip, antizipierte Steuerentstehung, Ungültigkeit des Steuermaßstabes, Steuerbemessung nach der Jahresrohmiete, Unbestimmtheit der Regelung zur Ermittlung der Betriebskosten, keine vorläufige Steuerfestsetzung, Steuergerechtigkeit, hinreichend bestimmte Merkmale der Zweitwohnung, Verbot der Diskriminierung der Ehe, Steuerermäßigung bei mehr als zwei Kindern nicht aufwandsbezogen, Entstehung und Beendigung der Steuerpflicht, Notwendigkeit einer lückenlosen Fälligkeitsregelung
Stichwort:Örtliche Aufwandsteuer
Leitsatz:1. Stellt die Steuersatzung zur Bemessung der Steuer auf die Jahresrohmiete ab, muß sie eindeutig regeln, auf welchen Zeitpunkt für die Ermittlung der Miete (einschließlich der Nebenkosten) abzustellen ist.

2. Eine Satzungsregelung, die für die Ermittlung der Betriebskosten der Zweitwohnungen auf die Erkenntnisse bei Beginn des Steuerjahres abstellt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und den landesrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit, weil der betreffende Aufwand damit nach unterschiedlichen Kriterien (prognostisch oder nach den tatsächlichen Kosten) bemessen wird.

3. Die satzungsgemäß bestimmte antizipierte Steuererhebung ist kein sachlicher Grund, für gleichartige Wohnungen den Aufwand nach unterschiedlichen Bemessungskriterien zu ermitteln.

4. Die Kinderzahl (mehr als zwei Kinder) ist bei der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer kein sachlicher Grund für eine Steuerermäßigung.

5. Das Entstehen und die Beendigung der Zweitwohnungssteuerpflicht ist abhängig von der Verwirklichung des Steuertatbestandes.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 A 68.05

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 05.2249 vom 04.04.2006

Rechtsgebiete:GG, KAG
Schlagworte:Zweitwohnungsteuer, Örtliche Aufwandsteuer, Zweitwohnung, Kapitalanlage, Hauptwohnung, Mietaufwand, Nettokaltmiete, Schätzung, Staffel, Pauschalierung
Stichwort:Örtliche Aufwandsteuer
Leitsatz:1. Die Gemeinden sind aufgrund des Art. 3 KAG (i.d.F. des Gesetzes vom 26.7.2004, GVBl. S. 272) berechtigt, eine Zweitwohnungsteuer zu erheben.

2. Ein nach der Höhe der Nettokaltmiete in sieben Gruppen gestaffelter Steuersatz begegnet trotz der Sprünge in der Steuerbelastung grundsätzlich keinen Bedenken.

3. Mit Blick auf die Möglichkeit gemischter Nutzung der Zweitwohnung (Vermietung als auch persönlicher Gebrauch) muss die Steuersatzung keine zeitliche Untergrenze der Eigennutzungsmöglichkeit vorsehen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 N 05.2249

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 489/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:EGV, GG, VwGO, AO 1977, ThürKAG, EWGRL-6-RL-77/388, GewO, SpielV
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab, Satzungsgrundlage, örtliche Aufwandsteuer, Gleichartigkeitsverbot, Edukationseffekt, erdrosselnde Wirkung, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Lenkungszweck, herkömmliche Kommunalsteuer, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Pauschsteuer, lockerer Bezug, Schwankungsbereich, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, Verwaltungspraktikabilität, Typisierung, Spielapparate, manipulationssichere Zählwerke, Deklarationsprinzip, Verifikationsprinzip, Wettbewerbslage, Berufsfreiheit, Berufswahl, Berufsausübung, 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, unmittelbare Wirkung, Vorlagepflicht, Abgabenbescheid, Bestimmtheit, Zusammenfassung mehrerer Abgabenschulden, Berichtigungsbescheid, unbillige Härte
Stichwort:Örtliche Aufwandsteuer
Leitsatz:1. Zur Vereinbarkeit der Vergnügungssteuersatzung einer Thüringer Gemeinde mit der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage und mit verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen.

2. Zu den Voraussetzungen einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen unbilliger Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (Fortführung der Senatsrechtsprechung mit Beschluss vom 4.12.2001 - 4 ZEO 839/00 -).
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 489/02


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