Der nach einem berufsbegleitenden Studium von vier Semestern an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene fachspezifische Abschluss als Gesundheits- und Sozial-Ökonom (VWA) ist mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium nicht vergleichbar und rechtfertigt deshalb keine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,- EUR nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 VBVG.