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Öffnungsklausel für bauliche Veränderung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 253/02 vom 21.05.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Öffnungsklausel für bauliche Veränderung, Pflasterung der gemeinschaftlichen Rasenfläche
Stichwort:Öffnungsklausel für bauliche Veränderung
Leitsatz:Lässt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 253/02




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