Die einmalig stärkere Absenkung der Sonderzahlung (sog. "Weihnachtsgeld") im Jahr 2003 durch Art. 3 des Gesetzes zur Regelung der Sonderzahlungen in Baden-Württemberg vom 29.10.2003 (GBl. S. 693) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
1. Zur Anfechtbarkeit der Genehmigung eines Schiedsstellenbeschlusses zur Festsetzung des seit dem 01.01.2005 ausgegliederten Ausbildungsbudgets (§ 4 Abs. 2 Nr. 1g KHEntgG).
2. Die so genannten "Kosten der Praxisanleitung" bei der praktischen Ausbildung im Krankenhaus gehören nicht zu den im Rahmen des Ausbildungsbudgets zu vereinbarenden oder festzusetzenden "Kosten der Ausbildungsstätten", sondern sind mit der Verbesserung des so genannten Anrechnungsschlüssels nach § 17a Abs. 1 Satz 2 KHG zur Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen in pauschaler Form abgegolten.
Eine Nachwirkungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung ist dann tarifwidrig, wenn die Betriebsvereinbarung auf einer tariflichen Öffnungsklausel beruht, die ihrerseits nur den Abschluss von freiwilligen Betriebsvereinbarungen zulässt.
Lässt ein Tarifvertrag eine von der tariflichen Arbeitszeitregelung abweichende Regelung durch Planwochenarbeitszeiten im Wege von Betriebsvereinbarungen zu, so bedarf eine Änderung der Betriebsvereinbarung auch der Form einer Betriebsvereinbarung.
Eine auf Grund einer tariflichen Öffnungsklausel ergehende Betriebsvereinbarung ist an die tariflich gesetzten Schranken der tariflichen Ermächtigung gebunden.