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Öffentlichkeitsbeteiligung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11319/08.OVG vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB, GemO
Schlagworte:Baurecht, Prozessrecht, Verwaltungsprozessrecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, prozessuale Präklusion, Ratsmitglieder, Ausschlussgründe, Ausschluss von Ratsmitgliedern, Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlage des Planentwurfs, Auslegung, Auslegung des Planentwurfs, öffentliche Bekanntmachung, individuelle Benachrichtigung, Abwägungsgebot, Gleichheitssatz, Gleichbehandlung, Gebot der Gleichbehandlung
Stichwort:Öffentlichkeitsbeteiligung
Leitsatz:Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans verlangt auch das Eigentumsgrundrecht nicht die individuelle Benachrichtigung eines nicht in der Gemeinde wohnhaften Grundstückseigentümers.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11319/08.OVG



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 04.3145 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, GO
Schlagworte:Normenkontrollantrag gegen eine nach Rechtshängigkeit außer Kraft getretene Veränderungssperre, Feststellungsinteresse, "ad-hoc-Aufnahme" eines Antrags in die Tagesordnung, ordnungsgemäße Ladung des Stadtrats, Öffentlichkeitsbeteiligung, sicherungsfähige Planung, Verhinderungsplanung (verneint), Realisierbarkeit des Planungsziels
Stichwort:Öffentlichkeitsbeteiligung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.3145

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11330/07.OVG vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, 4. BImSchV, UVPG, Richtlinie 85/337/EG, Aarhus-Übereinkommen
Schlagworte:Verwaltungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Verfahrensvorschrift, Öffentlichkeitsbeteiligung, betroffene Öffentlichkeit, Mitwirkungsrechte, fehlerhaftes Verfahren, Drittschutz, europäische Richtlinien, Richtlinie 85/337/EWG, UVP-Richtlinie, Richtlinie 2003/35/EG, Aarhus-Übereinkommen, Windkraftanlage, Eiswurf, Eiswurfgefahr, Eiswurfweiten, Sicherheitsabstand, ausreichender Sicherheitsabstand, Sicherheitsabstandsberechnung, WECO-Projekt
Stichwort:Öffentlichkeitsbeteiligung
Leitsatz:Durch die Erteilung einer immisionsrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG statt in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung werden Dritte nicht in eigenen Rechten verletzt. Gegenteiliges folgt nicht aus europarechlichen Vorgaben, insbesondere nicht aus Art. 10 a der Richtlinie 85/337/EWG (UVP-Richtlinie). Deren Klage führt deshalb nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung, wenn das fehlerhafte Verfahren zu einer Verletzung deren eigener materieller Rechte geführt hat (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG-).

Zur Berechnung des Sicherheitsabstandes zwischen Windkraftanlagen und Grundstücken, die von Eisstücken getroffen werden könnten, die von den Rotoren der Windkraftanlagen weggeschleudert werden können, ist es sachgerecht, sich an der im Rahmen des WECO-Projektes ermittelten Formel (1,5 x (Nabenhöhe + Rotordurchmesser)) zu orientieren (Im Anschluss an OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 M 71/05 -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11330/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 MS 16/07 vom 22.05.2008

Rechtsgebiete:9.BImSchV, BImSchG, RL 2003/35/EG, TA Luft 2002, URG
Schlagworte:Änderungsanzeige, Müllverbrennungsanlage, MVA, Öffentlichkeitsbeteiligung, Teilgenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorbescheid, wesentliche Änderung Orientierungssatz: Vorbescheid und Teilgenehmigung nach dem BImSchG für eine Abfallbehandlungsanlage
Stichwort:Öffentlichkeitsbeteiligung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 MS 16/07


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