JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Öffentlichkeit
| Rechtsgebiete: | LSA-GO |
| Schlagworte: | Alternativbekanntmachung, Alternativregelung, Amtsblatt, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, Freigabe, Gemeindestraße, Nutzung, Öffentlichkeit, Straße, Straße, öffentliche, Tageszeitung, Verkehr, Veröffentlichung, Vorabinformation, Widmung, Widmungsfiktion |
| Stichwort: | Öffentlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthält weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Widmungsfiktion, die zur Folge hat, dass alle der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrsanlagen als gewidmet gelten. 2. Bei der Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung, wonach die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, insbesondere von Satzungen, Abgabenordnungen und Verordnungen sowie deren Änderungen, soweit nicht anders vorgeschrieben, in einem Amtsblatt erfolgen und in Eilfällen vorab in der Lokalausgabe einer Tageszeitung, handelt es sich nicht um eine unzulässige Alternativregelung. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 459/08 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KWG |
| Schlagworte: | Briefwahl, Briefwahlunterlagen, Ergebnisrelevanz, Erheblichkeit, Kommunalwahl, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsgrundsatz, Verfügungsgewalt, Wahl, Wahlausschuss, Wahlfehler, Wahlhandlung, Wahlvorstand |
| Stichwort: | Öffentlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Die Behandlung von Briefwahlunterlagen im Rahmen der Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks (§ 36 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA; § 63 KWO LSA) muss öffentlich erfolgen. 2. Wenn nach Zulassung durch den Gemeindewahlleiter (§ 63 Abs. 4 KWO LSA) eine vorzeitige Behandlung der Briefwahlunterlagen an einem anderen Ort als dem Wahlraum erfolgt, ist es erforderlich, dass dies in einer solchen Weise bekannt gemacht wird, dass jeder zur Anwesenheit Befugte sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis von Ort und Zeit der vorzeitigen Behandlung verschaffen kann. 3. Es liegt ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften vor, wenn sich die Briefwahlunterlagen nach der Übergabe durch den Gemeindewahlleiter an den Wahlvorstand für einen nicht nur völlig unerheblichen Zeitraum in der alleinigen Verfügungsgewalt eines der Mitglieder des Wahlvorstands befinden. 4. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KWG LSA ist dahingehend auszulegen, dass es auch schon ausreichen kann, wenn nach hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die geltend gemachte Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft bzw. das Ergebnis einer Einzelwahl berührt sein kann. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Wahlergebnis ausgewirkt haben kann. 5. Wenn Verfahrensvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, welche die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge sichern - insbesondere Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl - nicht nur kurzfristig oder in geringfügiger Weise verletzt werden und das Wahlergebnis knapp ist, ist es zur Ergebnisrelevanz der festgestellten Rechtsverletzungen ausnahmsweise ausreichend, wenn die abstrakte Möglichkeit einer Gefährdung des Wählerwillens durch Manipulationen gegeben ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 364/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, UStG |
| Schlagworte: | Umsatzsteuer, Befreiung, Vorsteuerabzug, Bescheinigung, gleichartige Einrichtung, gleiche kulturelle Aufgabe, Kultur, Subventionsbedürftigkeit, Theater, Amateurtheater, Laientheater, Professionalität, künstlerische Qualität, Qualitätsanforderungen, Qualifikation, Spielleitung, Theateraufführung, Öffentlichkeit |
| Stichwort: | Öffentlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Weder der Wortlaut noch der Zweck von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG lassen den Schluss zu, dass die Steuerbefreiung nur solchen Einrichtungen zugute kommen soll, die "professionell" und auf einem hohen Niveau arbeiten, und deshalb Laieneinrichtungen ausgeschlossen sind. 2. Theater i.S.d. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG wenden sich in der Regel an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern und haben die Aufgabe, der Öffentlichkeit Theaterstücke in künstlerischer Form nahezubringen. Diese Kriterien müssen andere Theater bei ihrer Aufgabenwahrnehmung ebenfalls erfüllen, wenn eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ausgestellt werden soll. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 80.07 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-GKG, VerfLSA |
| Schlagworte: | Anforderungen, rechtsstaatliche, Bekanntmachung, Gebiet, gesamt, Kenntnis, verlässlich, Öffentlichkeit, Verkündung |
| Stichwort: | Öffentlichkeit |
| Leitsatz: | 1. § 8a Abs. 5 GKG-LSA steht einer Anwendung dieser Bestimmung nicht entgegen, wenn der Zweckverband - wenn auch nicht wirksam - vor dem 10. Juli 1996 "gebildet" worden ist. 2. Die gewählte Form der Bekanntmachung i. S. v. § 8a Abs. 1 Satz 1 GKG-LSA muss noch rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das Rechtsstaatsprinzip (vgl. Art. 2 Abs. 1 VerfLSA) gebietet, förmlich gesetzte Rechtsvorschriften zu verkünden. Dabei muss die Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werden, dass sich die Betroffenen in zumutbarer Weise verlässliche Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können. Dazu gehört zumindest, dass die gewählte Art der Verkündung das gesamte Gebiet erfasst, in dem die zu verkündende Regelung Geltung beansprucht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 53/06 | |
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