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Öffentliches Verkehrsinteresse

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 2675/06 vom 02.01.2007

Rechtsgebiete:PBefG, VwGO
Schlagworte:Vorläufiger Rechtsschutz, Linienverkehrsgenehmigung, Vorläufige Erlaubnis, Öffentliches Verkehrsinteresse, Bewerberauswahl
Stichwort:Öffentliches Verkehrsinteresse
Leitsatz:1. Bemühen sich mehrere Unternehmer um eine vorläufige Erlaubnis nach § 20 PBefG, hat die Genehmigungsbehörde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen.

2. Geht es bei dieser Entscheidung um den vorläufigen Betrieb einer Linie, über deren Genehmigung bereits eine positive, aber nicht vollziehbare Entscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 15 PBefG vorliegt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das öffentliche Verkehrsinteresse an der Bewältigung der entstandenen Übergangssituation eher dafür spricht, demjenigen Unternehmer, dem wegen seines besseren Verkehrsangebots die endgültige Erlaubnis erteilt wurde, auch eine vorläufige Erlaubnis zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn mit der Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis ein Unternehmerwechsel verbunden ist, die Genehmigungsbehörde dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand aber im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums nur eine geringe Bedeutung beimisst.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2675/06




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