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öffentliches Interesse an Aufrechterhaltung einer Nutzungsänderung

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 61.03 vom 26.05.2003

Rechtsgebiete:VermG, ErbbauVO
Schlagworte:Rückübertragungsanspruch, Ausschlussgrund, öffentliches Interesse an Aufrechterhaltung einer Nutzungsänderung, Wegfall des Ausschlussgrundes durch Bestellung eines Erbbaurechts.
Stichwort:öffentliches Interesse an Aufrechterhaltung einer Nutzungsänderung
Leitsatz:Der Rückgabeausschluss von § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG entfällt nicht dadurch, dass das mit erheblichem Aufwand errichtete Bauwerk, dessen Nutzung im öffentlichen Interesse liegt, nachträglich wesentlicher Bestandteil eines Erbbaurechts geworden ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 61.03




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