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Öffentliches Interesse

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 53/05 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:AtG, BBergG, GorlebenVSpV, VwGO
Schlagworte:Atomares Endlager, Betriebsplanzulassung, Drittschutz im Bergrecht, Endlager, Endlagererkundung, Rahmenbetriebsplan, Veränderungssperre Gorleben, öffentliches Interesse
Stichwort:Öffentliches Interesse
Leitsatz:1. § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 BBergG entfaltet drittschützende Wirkung zugunsten eines zulässigerweise bereits geführten benachbarten Betriebes.

2. Die überwiegenden öffentlichen Interessen im Sinne des § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG müssen nicht in expliziten öffentlich-rechtlichen Verbotsnormen niedergelegt sein.

3. Das öffentliche Interesse an einer Endlagersuche für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle überwiegt das privatnützige Interesse eines Bergbautreibenden an der Salzgewinnung in einem nach gegenwärtigem Erkenntnisstand als Endlager nicht ungeeigneten Salzstock.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LC 53/05



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10076/08.OVG vom 14.05.2008

Rechtsgebiete:VwGO, DSchPflG
Schlagworte:Denkmal, Denkmalzone, Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Eigentümer, Eigentum, Erhaltungspflicht, Investitionen, Einschreiten, Umgebung, Erscheinungsbild, Denkmalwert, Fahrsilo, Recht, Abwehrrecht, subjektives Recht, objektives Recht, Rechtsverletzung, öffentliches Interesse, Gemeinwohl, Sozialbindung, Klagebefugnis
Stichwort:Öffentliches Interesse
Leitsatz:Dem Eigentümer eines Kulturdenkmals steht gegen benachbarte Baumaßnahmen - über die im Eigentumsrecht wurzelnden Ansprüche hinaus - kein subjektives Recht auf Beachtung der Denkmalschutzbelange zu.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10076/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10368/07.OVG vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG, LNatSchG, FFH-Richtlinie, Europäische Vogelschutzrichtlinie
Schlagworte:Bebauungsplan, Satzung, Normenkontrolle, Emissionskontingent, IFSP, Gewerbegebiet, Wohngebiet, FFH-Schutzgebiet, FFH-Gebiet, Habitatschutz, Habitat, Art, Erhaltungsziel, Artenschutz, Verbot, Verbotstatbestand, Befreiungslage, Befreiung, Ausnahme, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Natura 2000-Gebiet, Abwägung, Abwägungsgebot, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Vorprüfung, Planerforderlichkeit, Schutzziel, erhebliche Beeinträchtigung, öffentliches Interesse, Lebensstätte, Brutstätte, Eingriff, Ermittlung, Ermittlungstiefe
Stichwort:Öffentliches Interesse
Leitsatz:1. Artenschutzrechtliche Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote sind allein auf die Verwirklichungshandlung bezogen und gelten unmittelbar nur für die Zulassungsentscheidung.

2. Für die Bauleitplanung entfalten sie nur mittelbare Bedeutung dergestalt, dass der Planung die Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen.

3. Auch für die in Bebauungsplänen festgesetzten Flächen für Erschließungsstraßen gilt das Artenschutzrecht nicht unmittelbar. Denn auch diese Festsetzung beinhaltet keine bindende Zulassungsentscheidung.

4. Zum naturschutzfachlichen Ermittlungsaufwand für die Prüfung, ob der Verwirklichung der Bauleitplanung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen.

5. Zu den Anforderungen an eine FFH-Vorprüfung für die Planung eines einem FFH-Gebiet benachbarten Gewerbegebiets.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10368/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10703/07.OVG vom 13.08.2007

Rechtsgebiete:KiTaG, GemO, VwVfG
Schlagworte:Kindergarten, Kindergartenplatz, Zulassung, Beendigung, Wechsel des Kindergartens, Widerruf, öffentliches Interesse, Planungssicherheit, Vertrauensschutz, Rechtsanspruch, Kinder unter 3 Jahren, Tageseinrichtung, freier Träger, Gemeinde, Zuständigkeit, Kindergartenrecht
Stichwort:Öffentliches Interesse
Leitsatz:1. Die Beendigung einer rechtmäßigen Aufnahme in einen Kindergarten auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses (durch Satzung geregelter Betrieb eines gemeindlichen Kindergartens) ist wegen Fehlens einer spezialgesetzlichen Ermächtigung nur auf der Grundlage des § 49 Abs. 2 VwVfG möglich.

2. Zu den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG, wenn durch den Widerruf einem Bedürfnis der Sicherstellung der Planungsvorstellungen von Jugendhilfeträger und Gemeinde Rechnung getragen werden soll.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10703/07.OVG


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