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öffentliches Anbieten bespielter Bildträger in Automaten

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 02.322 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:VwGO, LStVG, JÖSchG, JuSchG
Schlagworte:vorbeugende Unterlassungsklage, sicherheitsrechtliche Anordnung, öffentliches Anbieten bespielter Bildträger in Automaten, Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung
Stichwort:öffentliches Anbieten bespielter Bildträger in Automaten
Leitsatz:Das Verbot nach § 7 Abs. 4 JÖSchG, bespielte Bildträger öffentlich in Automaten anzubieten, gilt auch für solche Automaten, die nur mittels einer personenbezogenen Chipkarte und über eine biometrische Zugangssicherung bedient werden können.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 02.322




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