JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > öffentlicher Verkehrsraum
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Schlagworte: | verbotenes Rennen, öffentlicher Verkehrsraum, Feststellungen, Anforderungen |
| Stichwort: | öffentlicher Verkehrsraum |
| Leitsatz: | Zu den erforderlichen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Öffentlichkeit des Verkehrsraums bei einem Kundenparkplatz. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 934/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, StGB, StVO |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit - versicherter Weg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - keine geringfügige Unterbrechung - Richtungswechsel - öffentlicher Verkehrsraum - Verkehrsunfall - Schadensregulierung -Vorbereitungshandlung - gemischte Tätigkeit |
| Stichwort: | öffentlicher Verkehrsraum |
| Leitsatz: | Regulierungsgespräche nach einem Verkehrsunfall stehen nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit, wenn dieser nicht nur geringfügig unterbrochen wurde. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 26/07 R | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Kostenerstattungsrecht, Kostenerstattung, Kostenersatz, Aufwendung, Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Erstattung, Herstellung, Grundstücksanschlusskanal, Abwasseranschluss, Abwasserkanal, Grundstücksanschluss, Kanalanschluss, Abwasserbeseitigung, Entwässerungskanal, Anschlussleitung, leitungsgebundene Anlage, Pauschalbetrag, öffentlicher Verkehrsraum, Erstattungspflicht, Entstehen der Erstattungspflicht, Festsetzung, Heranziehung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Fertigstellung, Herstellung, Betriebsfertigkeit, Funktionsfähigkeit, Abnahme, Entwässerungseinrichtung, Widmung, konkludente Widmung, öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis, öffentlich-rechtliche Nutzungsordnung, Sondergebrauch, Inanspruchnahme, Anschluss, Indienststellung |
| Stichwort: | öffentlicher Verkehrsraum |
| Leitsatz: | Der Aufwendungsersatzanspruch für die Herstellung eines im öffentlichen Verkehrsraum verlegten Abwasseranschlusskanals entsteht mit dessen Fertigstellung. In tatsächlicher Hinsicht ist der Anschlusskanal fertiggestellt, wenn er mit der auf dem Grundstück vorhandenen Entwässerungsleitung funktionsbereit verbunden ist. Die "Fertigstellung" ist zusätzlich von der dauerhaften rechtlichen Sicherung der Möglichkeit, Abwasser mittels des Anschlusskanals abzuleiten, abhängig. Dies setzt eine zumindest konkludente Widmung des Anschlusskanals voraus. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10506/06.OVG | |
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