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Öffentliche Zustellung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 18/09 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Betreibensaufforderung, Öffentliche Zustellung, Prozessgericht
Stichwort:Öffentliche Zustellung
Leitsatz:1. Wird ein nicht durch einen Rechtsanwalt vertretener Ausländer, der sofort vollziehbar ausgewiesen wurde, nach erfolglosem Abschluss eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aus der Haft abgeschoben und teilt anschließend die abschiebende Ausländerbehörde dem Gericht im Klageverfahren mit, ihr sei keine neue ladungsfähige Anschrift des Klägers bekannt, ergeben sich allein daraus grundsätzlich keine Zweifel am Rechtsschutzinteresse, die bereits eine Betreibensaufforderung i. S. des § 92 Abs. 2 VwGO rechtfertigen.

2. Über die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung entscheidet nach § 56 Abs. 2 VwGO i. V. mit § 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Prozessgericht. Dies ist der zur Entscheidung berufene Spruchkörper, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren also die Kammer in der nach § 5 Abs. 3 VwGO vorgesehenen Besetzung, soweit nicht an ihrer Stelle kraft Gesetzes oder aufgrund Übertragungsbeschlusses ein Einzelrichter (§ 76 Abs. 1 AsylVfG, § 6 Abs. 1 VwGO) oder aufgrund Zustimmung der Beteiligten ein einzelner Richter als Vorsitzender oder Berichterstatter (§ 87a Abs. 2 und 3 VwGO) entscheiden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 18/09



OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 120/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:öffentliche Zustellung, Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Wirkungslosigkeit, Email-Adresse, E-Mail-Adresse
Stichwort:Öffentliche Zustellung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 120/08

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 328/08 vom 04.11.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, öffentliche Zustellung, Aushang, zuständiges Gericht
Stichwort:Öffentliche Zustellung
Leitsatz:Auch im Strafverfahren ist das Gericht für den Aushang einer öffentlichen Zustellung als zuständig anzusehen, das über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entschieden hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 328/08

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 464/08 vom 04.11.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, öffentliche Zustellung, Aushang, zuständiges Gericht
Stichwort:Öffentliche Zustellung
Leitsatz:Auch im Strafverfahren ist das Gericht für den Aushang einer öffentlichen Zustellung als zuständig anzusehen, das über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entschieden hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 464/08


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