JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > öffentliche Verkehrsanlage
| Rechtsgebiete: | FStrG, BBergG, ROG, LPlG LSA |
| Schlagworte: | Straßenplanung, Planfeststellungsbeschluss, Ortsumgehung, Ziel der Raumordnung, Abweichung, Zielabweichungsverfahren, Inzidentprüfung, Bergbauvorhaben, Bewilligung, Gewinnungsbetrieb, öffentliche Verkehrsanlage, Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme |
| Stichwort: | öffentliche Verkehrsanlage |
| Leitsatz: | Wird für ein Straßenbauvorhaben die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zugelassen (§ 11 ROG, § 10 LPlG LSA), so ist diese Entscheidung wegen des Wegfalls der Pflicht zur Beachtung jenes Ziels (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ROG) im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss inzident auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 43.04 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, RUO |
| Schlagworte: | Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Straßenrecht, Straße, Weg, Wegeparzelle, Wegerecht, preußisches Wegerecht, öffentliche Straße, öffentlicher Verkehr, öffentliche Verkehrsanlage, Umlegung, Umlegungsplan, Umlegungsbehörde, Flurbereinigung, Flurbereinigungsverfahren, Widmung, konkludente Widmung, Wegepolizei, Wegepolizeibehörde, Straßenbaulast, Straßenbaulastträger, Straßenunterhaltung, Straßenunterhaltungspflicht, Straßenunterhaltungspflichtiger, Unterhaltung, Unterhaltungspflicht, Unterhaltungspflichtiger, Gemeindestraße, öffentliche Gemeindestraße, Klassifizierung, Straßenklassifizierung, klassifizierte Straße, |
| Stichwort: | öffentliche Verkehrsanlage |
| Leitsatz: | Vor dem In-Kraft-Treten des Flurbereinigungsgesetzes konnten im Rahmen eines Verfahrens nach der Reichsumlegungsordnung Wege für den öffentlichen Verkehr ausgewiesen und damit gewidmet werden (im Anschluss an Urteil des 1. Senats vom 18. Juni 1970 (AS 11, 386 [388]). Straßen, die nicht durch die Landesverordnung über die Einstufung von Landes- und Kreisstraßen klassifiziert wurden, gelten gemäß § 54 Satz 2 LStrG als Gemeindestraßen, falls sie vor dem In-Kraft-Treten des Landesstraßengesetzes tatsächlich von einer Gemeinde unterhalten worden sind. Dass die Gemeinde auch die rechtliche Unterhaltungslast getragen hat, ist nicht erforderlich. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10310/03.OVG | |
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